"Wer Behandlung erster Klasse bestellt, muss dafür zahlen!"

FRANKFURT/MAIN (fuh). In Hessen drohen drastische Honorareinbußen für ambulant erbrachte Operations-Leistungen. Die KV und die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) mahnen deshalb bei den Kassen dringend Handlungsbedarf an.

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Die Politik habe Zuwächse versprochen, jetzt seien bei vielen Leistungen eklatante Honorareinbußen zu befürchten, heißt es in einer von der KV Hessen und der GFB herausgegebenen Mitteilung. Einige Eingriffe könnten nicht mehr kostendeckend erbracht werden. Operateure und Belegärzte befürchten jetzt Einbußen in Höhe von rund 20 Prozent.

Die Ärzte wollen beraten, wie sie die Kassen dazu bringen können, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Honorareinbrüche seien grotesk angesichts der Tatsache, dass gerade durch ambulante Operationen im Gesundheitswesen im hohen Maße Mittel eingespart werden könnten, heißt es in der Mitteilung weiter. "Diejenigen, die an der Nahtstelle zwischen ambulantem und stationärem Sektor für diese Einsparungen sorgen, werden dafür nun offensichtlich noch bestraft!".

"Wer Behandlung erster Klasse bestellt, wie ihn die ambulanten Operateure und operativ tätigen Belegärzte in Hessen bieten, der muss dies auch entsprechend bezahlen", stellte Hessens KV-Vize Dr. Gerd W. Zimmermann klar: Es gehe dabei nicht um Zuwächse. "Aber wir werden es den Kassen nicht durchgehen lassen, für die gleiche Leistung wie im Vorjahr 20 Prozent weniger zu bezahlen."

KV und GFB lassen keinen Zweifel: Der zur Vergütungsreform von Politikern in Aussicht gestellte Honorarzuwachs kommt in vielen Praxen bisher nicht an.

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