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Kommentar zur App-Verordnung

Wer darf was?

Ärzte befürchten eine zu große Einflussnahme der Kassen bei der geplanten Verordnung und Erstattung von Gesundheits-Apps.

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Es ist nur ein kleiner Beschluss, auf den sich der Bayerische Ärztetag verständigt hat. Er könnte es aber in sich haben, wenn das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) konkrete Formen annimmt. Das Problem: Wer hat die Entscheidungshoheit über den Einsatz erstattungsfähiger Gesundheits-Apps?

Nach dem Willen der Politik hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eindeutig das Sagen. Das BfArM erstellt ein Verzeichnis und jeder Arzt weiß, welches Produkt verschreibungs- und erstattungsfähig ist. Soweit so gut. Doch was passiert, wenn ein Versicherter eine App bekommt, zwar nicht von einem Arzt verordnet, aber mit Genehmigung der Krankenkasse? So sieht es der aktuelle Gesetzentwurf vor.

Für Bayerns Ärzte wäre eine rote Linie überschritten. Sie pochen auf die Einbeziehung des ärztlichen Sachverstands. Warum? Weil sie einen indirekten Eingriff in die Therapiehoheit befürchten. Und das ist nicht von der Hand zu weisen, da die Interessenlage von Ärzten sich möglicherweise von der der Krankenkassen unterscheidet.

Hier sollte frühzeitig Klarheit geschaffen werden, um zu verhindern, dass Konflikte in die Arztpraxis getragen werden. Bundesärztekammer und KBV haben darauf im Juni hingewiesen. Passiert ist nichts.

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