Wer die Praxisgebühr nicht zahlt, muß bald mit hohen Kosten rechnen
BERLIN (HL). Patienten, die die Praxisgebühr nicht bezahlen, müssen damit rechnen, daß sie die Kosten des Mahnverfahrens und die Eintreibung durch den Gerichtsvollzieher tragen müssen. Der Gesetzgeber plant, damit einen für Ärzte ärgerlichen Mißstand zu beheben.