Ausschreibungsverbot
„Wettbewerb um Qualität“? Nicht erreicht!
BERLIN. Ausschreibungen der Kassen bei Hilfsmitteln haben nicht „zu dem erhofften Qualitätswettbewerb“ geführt, heißt es in der „Formulierungshilfe“ für einen Änderungsantrag von SPD und Unionsfraktion, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Diese Regelung soll an das Terminservicegesetz angeflanscht werden.
Zwar enthalte das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz Vorgaben für eine stärkere Beachtung von Qualitätsaspekten bei Ausschreibungen. Doch die Umsetzung des HHVG entspreche „nicht den Zielen des Gesetzgebers“, heißt es. Künftig sollen den Kassen nur noch „Rahmenverträge mit Beitrittsmöglichkeit“ erlaubt sein. Wie bisher dürfen Kassen aber „im Ausnahmefall Einzelvereinbarungen“ treffen.
Das gilt dann, wenn der Aufwand für eine „Vertragsanbahnung“, etwa wegen des besonderen Versorgungsbedarfs eines Versicherten „wirtschaftlich nicht zweckmäßig wäre“.
Im zu ändernden Paragrafen 127 SGB V soll es laut Formulierungshilfe heißen: „Die Absicht, über die die Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln Verträge zu schließen, ist in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte vergangene Woche via Twitter angekündigt, die Koalition werde angesichts der nicht abreißenden Kritik an der Qualität von Hilfsmitteln die Reißleine ziehen und Ausschreibungen künftig verbieten. (fst)