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Keine Ausschreibungen mehr

Spahn will bessere Hilfsmittel-Versorgung

Ärger über Hilfsmittelausschreibungen der Kassen könnte bald Schnee von gestern sein. Ein Änderungsantrag zum TSVG beinhaltet offenbar ein Ausschreibungsverbot.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Gehhilfen und andere Hilfsmittel sollen gut und verlässlich sein, betont Bundesgesundheitsminister Spahn.

Gehhilfen und andere Hilfsmittel sollen gut und verlässlich sein, betont Bundesgesundheitsminister Spahn.

© cirquedesprit / stock.adobe.com

BERLIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant offenbar, noch auf der Zielgeraden des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) eine Ergänzung vorzunehmen, wonach künftig keine Ausschreibungen zu Hilfsmittelversorgung mehr stattfinden sollen.

Über den Kurznachrichtendienst Twitter ließ am Dienstag das Bundesgesundheitsministeriumverlauten: „Patienten und Pflegebedürftige müssen sich verlassen können, dass Windeln, Gehhilfen und alle notwendigen Hilfsmittel gut und verlässlich sind. Jens Spahn verbietet Ausschreibungen für Hilfsmittel, weil Preiskampf zu häufig zu Lasten der Patienten geht“.

Zuvor hatte Spahn gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ erklärt, ein entsprechender Änderungsantrag zum TSVG sei bereits mit den Fachpolitikern von CDU, CSU und SPD abgesprochen.

Klein-Schmeink begrüßt Ausschreibungsverbot

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), der in der Vergangenheit wiederholt Front gegen Hilfsmittelausschreibungen der Krankenkassen gemacht hatte, wollte die Ankündigung noch nicht kommentieren. Man habe zwar von dem Vorhaben in Grundzügen aus einem Eckpunktepapier gewusst. Den genauen Wortlaut des Änderungsantrages kenne man aber noch nicht.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, begrüßt das Ausschreibungsverbot: „Endlich sieht der Gesundheitsminister Handlungsbedarf bei der Hilfsmittelversorgung. Wichtig ist nun, tatsächlich sicherzustellen, dass jede und jeder Versicherte eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung erhält.“

An den Hilfsmittelausschreibungen einiger Kassen war immer wieder kritisiert worden, die Versorgungsqualität bleibe auf der Strecke.

Bereits mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) vom Frühjahr 2017 hatte der Gesetzgeber deshalb im einschlägigen § 127 SGB V bestimmt, dass der gebotene Preis nur höchstens als hälftiges Zuschlagskriterium zu gewichten sei, qualitative Versorgungsaspekte müssten bei der Auftragsvergabe ebenfalls ausreichend berücksichtigt werden.

Darüber hinaus wurden Ausschreibungen für individuell angefertigte und Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsanteil als „nicht zweckmäßig“ deklariert.

Genutzt hatte das jedoch wenig. Klagen über Probleme mit Produkten und Homecare-Services nach einem Anbieterwechsel in Ausschreibungs-Folge, wollten nicht abreißen.

Wir haben den Beitrag aktualisiert am 18.12.2018 um 15:52 Uhr.

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