Medizinische Dienste

Widerspruch gegen die Pflegegrad-Einstufung oft erfolgreich

Nur bei knapp jedem zweiten MD-Gutachten hat der Pflegegrad nach einem Widerspruch noch Bestand, zeigen neue Daten. Und bei jedem vierten Widerspruch war offenbar das initiale Gutachten schon fraglich.

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Hand eines Patienten am Reifen eines Rollstuhls als Symbol für Behinderung

Pflege nötig: Nicht immer ist die Begutachtung offenbar so einfach. (Symbolbild)

© Robert Kneschke / Zoonar / picture alliance

Berlin. Ein Widerspruch gegen die Einstufung des Pflegegrades hat in vielen Fällen Erfolg. Seit 2020 waren fast 30 Prozent der eingelegten Widersprüche gegen die Einstufung des Pflegegrads in Erstgutachten des Medizinischen Dienstes (MD) erfolgreich, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Anfragen des Linken-Abgeordneten Ates Gürpinar hervorgeht. Die Antwort datiert vom 8. Dezember und wurde am Donnerstag vom Bundestag veröffentlicht.

Demnach hatten 2020, 2021 und 2022 je 29,6 Prozent der Widersprüche gegen die Erstgutachten Erfolg. In den ersten neun Monaten 2023 waren es 28,3 Prozent. In all diesen Fällen lagen bereits während des Vorgutachtens Voraussetzungen für andere Pflegegrade. In den Jahren davor lagen die Quoten zum Teil deutlich darunter, 2016 wurde in der Zeitreihe seit 2011 mit 17,5 Prozent der niedrigste Wert registriert.

Zudem führen Widersprüche gegen die MD-Erstgutachten häufig auch zu neuen Beurteilungen, weil zwischenzeitlich „Veränderung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ eingetreten sind. In der Summe hatten 2022 nur 53,6 Prozent aller Erstgutachten, denen widersprochen worden war, später noch Bestand.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet diejenigen, die unsere Gesellschaft schützen sollte, kämpfen müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen“, sagte Gürpinar den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Die Pflegesätze und das Pflegegeld seien ohnehin zu gering bemessen. „Wenn Pflegebedürftige dann auch noch falsch eingestuft werden, führen die finanziellen Einbußen unweigerlich zu schlechter Pflege – vor allem bei Personen, die es nicht privat ausgleichen können.“ (dpa/nös)

 

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