Direkt zum Inhaltsbereich

Wird Rettungsdienst als Konzession vergeben?

Niedersachsen will einen Rettungsdienst künftig nur dann zulassen, wenn er sich auch am Katastrophenschutz beteiligt. Das sorgt für einen Aufschrei der Kassen: Sie fürchten als Folge Mehrkosten.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Katastrophenschutz: Sanitäter und "Verletzte" bei einer Großübung.

Katastrophenschutz: Sanitäter und "Verletzte" bei einer Großübung.

© dpa

HANNOVER. Niedersachsens Regierungsfraktionen CDU und FDP wollen beim neuen Rettungsdienstgesetz die Zulassung zum Rettungsdienst an die Beteiligung am Katastrophenschutz knüpfen.

Das geht aus einer Gesetzesinitiative der beiden Lantagsfraktionen vom Juni 2011 hervor.

Kassen lehnen Entwurf ab

Die Niedersächsischen Krankenkassen kritisierten den Entwurf - unter anderem deshalb, weil er die Chancengleichheit unter den Anbietern verhindere und den Kassen Zusatzkosten aufbürden könnte, so vdek-Sprecher Hanno Kummer.

Die Regelung sei fragwürdig, da der Rettungs- beziehungsweise Krankentransport eine Krankenkassenleistung sei, der Katastrophenschutz aber Ländersache.

Kassen einig: Das ist nicht akzeptabel!

"Das Land macht so die Beteiligung an einer Landesaufgabe zur Voraussetzung für eine Vertragspartnerschaft mit den Krankenkassen. Das ist nicht akzeptabel”, heißt es in einer Meldung der Kassen.

"Außerdem befürchten wir, dass die Krankenkassen durch die Hintertür an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt werden sollen", sagte Hanno Kummer der "Ärzte Zeitung."

"Novellierung nicht der richtige Weg"

Zwar nähmen die Hilfsorganisationen in den Ländern besondere Aufgaben wahr und leisteten im Katastrophenfall wertvolle Arbeit - "die Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes ist allerdings nicht der richtige Weg zum Erhalt der Hilfsorganisationen", hieß es.

Zudem unterlaufe der Entwurf nach Worten Kummers das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das besonders mit Blick auf Niedersachsen mehr Transparenz und Wettbewerb beim Rettungsdienst eingefordert hat.

Rettungsdienst müsste eigentlich ausgeschrieben werden

Der Rettungsdienst müsste als nicht-hoheitliche Leistung von den Städten und Kreisen eigentlich ausgeschrieben werden. "Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht, wenn die Beauftragung per Konzession erfolgt", so die Krankenkassen.

"Ein solches Konzessionsmodell wird in Niedersachsen nun durch die Gesetzesnovellierung ermöglicht."

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar

Das letzte Wort über die HzV ist noch nicht gesprochen

Klarstellung veröffentlicht

AOP-Katalog und Narkose-Leistungen: Wann die EBM-Abrechnung möglich ist

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Herzinsuffizienz

Erste klinische Studie belegt Wirksamkeit des Herzpflasters

Sie fragen – Experten antworten

Noch impfen nach einer RSV-Erkrankung?

Änderungen aus dem GOLD-Update

Neues Vorgehen bei COPD: Proaktiv statt reaktiv!

Lesetipps
Ein Arzt hält ein Model des männlichen Geschlechtstraktes und zeigt mit einem Stift auf die Prostata.

© Peakstock / stock.adobe.com

Cochrane-Review

Prostatakrebs: Wie ist denn nun die Evidenz des PSA-Screenings?

Modell des Darms

© SewcreamStudio / Stock.adobe.com

FODMAP, Hypnose, Stuhltransfer

Diese Interventionen helfen beim Reizdarmsyndrom

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram