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Wissenschaftlicher Dienst sieht in verpflichtender Registrierung von Pflegekräften großen Nutzen

Berufsverbände fordern schon lange eine verpflichtende Registrierung für Pflegefachpersonen. Argumentationsfutter liefert jetzt ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.

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Noch immer im Blindflug bei der Frage: Wie viele Pflegekräfte mit welchen Qualifikationen sind am Start?

Noch immer im Blindflug bei der Frage: Wie viele Pflegekräfte mit welchen Qualifikationen sind am Start?

© Jochen Eckel/picture alliance

Berlin. Die Forderung ist alt, umgesetzt ist sie bislang nicht: Gemeint ist die Errichtung eines bundesweit verpflichtenden Beruferegisters für Pflegefachpersonen. Mitglieder der Landespflegekammern in Rheinland-Pfalz und NRW müssen sich zwar registrieren lassen – inklusive Angaben zu anerkannten Weiterbildungen.

Auch in Bayern soll ein Pflegeregister zum 1. Januar 2025 an den Start gehen. Der Deutsche Pflegerat wiederum bietet seit vielen Jahren die Möglichkeit zur „Registrierung beruflich Pflegender“ – auf freiwilliger Basis. Ansonsten aber herrscht Ebbe und somit weitgehend Ahnungslosigkeit, wie viele Pflegekräfte mit welchen Qualifikationen eigentlich unterwegs sind in Deutschland und somit für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen.

Baustein für mehr Gesundheitsschutz

Nicht gut, finden auch die Mitglieder des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Eine bundesweit verpflichtende Registrierung könne dazu beitragen, Qualifikationen der Pflegekräfte zu erfassen und „so dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu dienen“, heißt es in einem aktuellen Gutachten. In Auftrag gegeben hat es der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Dr. Janosch Dahmen.

Mit der obligaten Verpflichtung zur Registrierung ließen sich gleich mehrere Fliegen schlagen. So könne das Register einen Überblick zur bundesweiten Versorgungslage und damit zum frühzeitigen Erkennen von Lücken in der Pflegeversorgung ermöglichen. Internationale und nationale Mobilität sowie der Arbeitsplatzwechsel ließen sich mittels vereinfachter Vorlage von Berufsnachweisen – die ja einen Kern der Registrierung bilden – zudem vereinfachen, ist dem Gutachten zu entnehmen.

Etliche Vorbilder aus dem Ausland

International – etwa in Schweden, Österreich und der Schweiz – sei die Registrierung von Pflegeprofis Usus. In der Schweiz etwa gebe es seit dem Jahr 2022 ein auch öffentlich zugängliches Gesundheitsberuferegister. Dieses umfasse auch Pflegekräfte. Die rechtlichen Regeln dazu seien via Bundesgesetz eingezogen worden.

Auch in Deutschland sei ein verpflichtendes Beruferegister für Pflegekräfte denkbar, schreibt der Wissenschaftliche Dienstes des Parlaments. „Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für ein solches Register sollte, soweit es um die Befugnis zur Ausübung des Pflegeberufs (…) geht, auf die Bundesgesetzgebungskompetenz aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 19 (Zulassung zu anderen Heilberufen) gestützt werden können.“

Gesetzliche Regeln zur Umsetzung der Beruferegisters seien von den Ländern festzulegen, da sie die Verwaltungskompetenz inne hätten. „Im Ergebnis“, so die Wissenschaftler, sei „ein in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallendes, bundesweit verbindliches Beruferegister für Pflegekräfte mit dem Ziel, Pflegebedürftige vor unsachgemäßer Pflege besser zu schützen, rechtlich vertretbar“. (hom)

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