Kommentar

Zu kurz gesprungen

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Nur punktuell und zaghaft verbessert der von der Koalition vorgelegte Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz die Position von Kranken und von Menschen, die medizinische Leistungen beanspruchen. Die Kodifikation des Behandlungsvertrags als spezifische Variante des Dienstleistungsvertrags im Bürgerlichen Recht entspricht erwartungsgemäß der aktuellen Rechtsprechung.

Gleichwohl lohnt sich die Lektüre für Ärzte, um sich die Pflichten zur Patientenaufklärung und vor allem zur Bedeutung der ärztlichen Dokumentation zu vergegenwärtigen.

Wie wenig geeignet das Projekt Patientenrechtegesetz jedoch ist, einen umfassenden Schutz zu bieten, zeigt aktuell der Skandal um ungeeignete Brustimplantate. Die Schadensprävention versagt, weil es für Medizinprodukte keine Zulassung wie bei Arzneimitteln gibt.

Bei eingetretenem Schaden bleiben die betroffenen Frauen allein. Der Hersteller: nicht greifbar, weil pleite; eine Versicherungspflicht wie bei Arzneimitteln gibt es nicht.

Den großen Leistungssektor der Pflege hat der Gesetzgeber völlig ausgespart. Sind Pflegebedürftige nicht auch Patienten? So bleibt, wird nicht in den nächsten Monaten noch kräftig nachgelegt, nur das Fazit: viel zu kurz gesprungen!

Lesen Sie dazu auch: Patientenrechte im Bündel

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus