Zusatzbeitrag auch für chronisch kranke Rentnerin

STUTTGART (mwo). Auch chronisch Kranke mit geringem Einkommen müssen einen von ihrer Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrag bezahlen.

Veröffentlicht:

Sie können dies nicht mit Blick auf ihre geringen Einkünfte verweigern, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am Mittwoch schriftlich veröffentlichten Urteil vom 15. November 2011 entschied.

Krankenkassen, die mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Geldern nicht auskommen, können von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben.

Seit Anfang 2011 ist dieser generell unabhängig vom Einkommen, einen festen Höchstbetrag gibt es nicht mehr.

Kassenwechsel als Ausweg

Im Streitfall hatte die Krankenkasse ab März 2010 einen Zusatzbeitrag von acht Euro erhoben. Dagegen wehrte sich eine Rentnerin aus dem Raum Ulm: Sie sei chronisch krank und könne sich mit ihrer geringen Rente den Zusatzbeitrag nicht leisten.

Wie nun das LSG entschied, rechtfertigt dies aber keine Ausnahme. Die Rentnerin habe die Möglichkeit gehabt, die Krankenkasse zu wechseln und sei darauf auch ordnungsgemäß hingewiesen worden.

Zum Schutz vor sozialer Härte sei die Höhe des Zusatzbeitrags zudem auf ein Prozent des Einkommens begrenzt. Eine weitergehende Härteklausel sei auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht erforderlich.

Ähnlich hatte mit Urteil vom 10. März 2011 das Hessische LSG in Darmstadt (Az.: L 1 KR 24/11) entschieden, dass auch Sozialhilfeempfänger den Zusatzbeitrag bezahlen müssen, wenn sie die Kasse nicht wechseln wollen.

Az.: L 11 KR 3607/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen

Nephrologen-Kongress

Sport an der Dialyse: Evidenz hui, Krankenkassen pfui

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Springer Medizin Gala

Preisträger des Springer Medizin Charity Awards feierlich gekürt

Aviäre Influenza

Wann Impfen gegen Vogelgrippe nötig sein kann

Lesetipps
Nahm den Galenus-von-Pergamon-Preis 2025 in der Kategorie Primary Care entgegen: Dr. Joachim Kienhöfer (2.v.l.) von Novo Nordisk. Überreicht wurde er von Professorin Marianne Dieterich (Mitte) und Dr. Marcus Pleyer (r.). Moderiert wurde von Yve Fehring (l.) und Matthias Gabriel (2.v.r.).

© Marc-Steffen Unger

Diabetes mellitus

Galenus-Preis 2025: Awiqli® gewinnt in der Kategorie Primary Care

Gewinner des Galenus-von-Pergamon-Preises 2025 in der Kategorie Specialist Care: Elahere von AbbVie. (V.l.n.r.:) Dr. Marcus Pleyer, Staatssekretär; Moderatorin Yve Fehring; Viviane Petermann, Business Unit Director Onkologie bei AbbVie; Jury-Präsidentin Professorin Marianne Dieterich, Matthias Gabriel, Ärzte Zeitung.

© Marc-Steffen Unger

Platinresistentes, high-grade seröses Ovarialkarzinom (OCa)

Galenus-Preis 2025: Elahere® gewinnt in der Kategorie Specialist Care