Verfassungsgericht

Zwei Klagen zur Sterbehilfe abgewiesen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei von insgesamt 13 Klagen gegen das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe aus formalen Gründen abgewiesen. Sie erfüllten nicht die Annahmevoraussetzungen, heißt es knapp in den beiden Beschlüssen, die am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurden. Die Klage einer Gruppe von Medizinern und Professoren war demnach unzureichend begründet. Einem Einzelkläger fehlte es an der direkten Betroffenheit.

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch. Seit Dezember 2015 verbietet er Sterbehilfe als Dienstleistung. Wer einem Menschen geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung stellt, dem drohen bis zu drei Jahre Haft. Dagegen geklagt haben Sterbehilfe-Organisationen, schwerkranke Patienten, Ärzte und Pflegekräfte. Ein Eilantrag, der darauf abzielte, das Gesetz außer Vollzug zu setzen, war Anfang 2016 gescheitert (die "Ärzte Zeitung" berichtete).

Das Sterbehilfe-Verbot steht auf der Liste der Verfahren, in denen die Verfassungsrichter im Laufe des Jahres eine Entscheidung anstreben. Da zu dem Komplex voraussichtlich eine mündliche Verhandlung angesetzt wird, ist ein Urteil bis Ende 2017 jedoch unwahrscheinlich.

Zwischen der Verhandlung und der Urteilsverkündung liegen üblicherweise mindestens mehrere Monate. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts sagte auf Anfrage, derzeit sei eine Entscheidung nicht absehbar. (dpa)

Beschluss des

Bundesverfassungsgerichts:

Az. 2 BvR 2492/16 u.a.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Große Mehrheit in der Nationalversammlung

Sterbehilfegesetz in Frankreich nimmt erste Hürde

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?