Fristende 1. März kommt in Sicht

E-Arztbrief-Modul: Keine Kürzung der TI-Pauschale bei verspäteter Lieferung

Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt: Solange ein Software-Anbieter keine aktuelle und von der KBV bestätigte Version des E-Arztbriefmoduls in die Praxissoftware eingespielt hat, soll die TI-Pauschale nicht gekürzt werden.

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