Honorar

175 Millionen Euro mehr für Bayerns Ärzte

Die Honorarvereinbarung für die bayerischen Ärzte steht: Ihre Vergütung wächst um 3,1 Prozent im Vergleich zu 2013. Zudem gibt es für bestimmte Leistungen künftig Zuschläge.

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MÜNCHEN. Die KV Bayerns (KVB) und die Krankenkassen haben sich auf das Honorar für 2014 geeinigt: Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Freistaat erhalten in diesem Jahr knapp 3,1 Prozent mehr Geld als im Vorjahr. Das gab die KVB bekannt.

Außerdem werde die Honorierung von besonders förderungswürdigen Leistungen angehoben - um rund 0,8 Prozent. Das sei insgesamt ein Honorarplus von rund 175 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2013, so die KVB.

Die Vergütungszuschläge gebe es für:

- die Behandlung von chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (Abrechnungsziffern 13210 bis 13212 sowie 13390 bis 13392) bis zur maximalen Zuschlagshöhe von 5 Euro

- die Behandlung von chronischen Wunden (02310) bis max. 2,08 Euro

- die Behandlung von Neudiabetikern (03000, 03010, 04000, 04010) bis max. 10 Euro

- Allergologie (30130, 30131) bis max. 10 Euro

- Bestimmung und Anpassung vergrößernder Sehhilfen (06343) bis max. 5 Euro

- Betreuung und Leitung von Geburten (08411 bis max. 20,56 Euro) und (08411 bis max. 24,40 Euro)

- Dringende Besuche in Heimen (01415) bis max. 3,87 Euro

- Die Behandlung von Harninkontinenz (08310 bis max. 6,13 Euro) und (08311 bis max. 2,76 Euro)

- Methadon-Substitutionsbehandlung (01950) bis max. 1 Euro

- Die Behandlung von Patienten mit Multipler Sklerose (02342 bis max. 15 Euro), (02100 bis max. 45 Euro), (97038 bis max. 8 Euro) und (97039 bis max. 20 Euro)

- Schmerztherapie (30700, 30702, 30704, 30706) bis max. 2 Euro

- Urethrozystoskopie mit flexiblem Endoskop (26310) bis max. 15 Euro

- Kinder- und jugendlichenpsychiatrisches Einzel- und Gruppengespräch (14220 bis max. 1 Euro und 14221 bis max. 2 Euro)

- Psychiatrisches Einzelgespräch (21220) bis max. 1 Euro

- Psychiatrisches Gruppengespräch (21221) bis max. 2 Euro

- Psychotherapeutisches Gespräch (23220) bis max. 1 Euro

- Mammastanzbiopsien und Vakuumbiopsien (08320 bis max. 4,29 Euro) und (34274 bis max. 2,76 Euro) (ths)

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