20 Krankenkassen um 420.000 Euro geschädigt?

Weil er in Deutschland nicht zugelassene, importierte Arzneien weiter verarbeitet und teuer abgerechnet hat, steht ein Apotheker wegen Betrugs vor Gericht.

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Apotheke im Visier der Staatsanwaltschaft: Fast eine halbe Millionen Schaden zu Lasten der Kassen.

Apotheke im Visier der Staatsanwaltschaft: Fast eine halbe Millionen Schaden zu Lasten der Kassen.

© Ralph Peters / imago

MANNHEIM (uw). Ein Apotheker aus Rastatt soll zwanzig Krankenkassen um rund 420.000 Euro betrogen haben. Seit Montag muss sich der 50-Jährige vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Seinen Verteidiger Rüdiger Weidhaas ließ der Angeklagte erklären, dass die Vorwürfe zutreffen.

Der Mann hatte in seiner Apotheke Arzneimittel zur Krebstherapie verarbeitet, die hierzulande nicht zugelassen oder nicht verkehrsfähig sind. Die Medikamente hatte er offenbar auf dem "Grauen Markt" erworben.

Die aus dem Ausland importierten Arzneien waren bis zu 30 Prozent billiger als in Deutschland. Den Krankenversicherungen stellte der Angeklagte aber den hierzulande üblichen Preis in Rechnung.

Er habe den "Einkaufsvorteil" für sich behalten, räumte er ein. Ihm seien seit Jahren Importe internationaler Pharmafirmen angeboten worden. "Ich ging davon aus, dass kein Qualitätsunterschied besteht", erklärte er.

Nach den Ermittlungen waren die Medikamente weder wirkstofflos noch gesundheitsschädlich. Sie wurden unter anderem von einem Pharmakonzern in Frankreich hergestellt.

Ein importiertes Medikament war in Deutschland jedoch gar nicht zugelassen. Der Grund: Es bestand hierzulande Patentschutz für das Originalpräparat.

Die Kassen machte der Apotheker aber offenbar Glauben, er habe das zugelassene Produkt verwendet. In anderen Fällen kaufte er aus dem Ausland Medikamente, die in Deutschland nicht "verkehrsfähig" waren. So entsprachen Verpackung und Beipackzettel nicht den hiesigen Anforderungen.

Fast 800 Rezepte soll der Apotheker in den Jahren 2006 bis 2007 zu Unrecht bei den Krankenkassen eingereicht haben. "Der Angeklagte wusste, dass kein Anspruch auf Zahlung bestand", sagte Staatsanwalt Reinhard Kollmar.

Den Kassen habe er vorgespiegelt, dass es sich um verkehrsfähige und zugelassene Arzneien handelte. Der Staatsanwalt wertet dies als besonders schweren Betrug in 110 Fällen.

Eigentlich hat die Strafkammer zehn Prozesstage anberaumt. Wegen des Geständnisses wird ein Urteil jedoch bereits früher erwartet.

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