Recht

219a Amtsgericht weist Befangenheitsantrag ab

Veröffentlicht:

KASSEL. In dem Ende August gestarteten Strafprozess gegen zwei Frauenärztinnen wegen unzulässiger "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche hat das Amtsgericht Kassel den Befangenheitsantrag gegen den Richter als unbegründet zurückgewiesen. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Weil aber die Frist von drei Wochen nach dem ersten Verhandlungstag am 29. August überschritten wird, beginnt der Prozess komplett neu, teilte das Amtsgericht mit.

Offenbar will es das Ende des Urlaubs einer der Ärztinnen abwarten. Sie hatte den nun abgelehnten Befangenheitsantrag nach der Ablehnung eines Beweisantrags durch den Richter gestellt. Mit dem Beweisantrag wollte die Verteidigung darlegen, dass Verbote ungeborenes Leben nicht schützen. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer Verschlüsselungsalgorithmus in der TI

gematik verlängert Frist für Austausch der E-Arztausweise

Lesetipps
Mit einer eher seltenen Diagnose wurde ein Mann in die Notaufnahme eingeliefert. Die Ursache der Hypoglykämie kam erst durch einen Ultraschall ans Licht.

© Sameer / stock.adobe.com

Kasuistik

Hypoglykämie mit ungewöhnlicher Ursache

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel

© undrey / stock.adobe.com

Kolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel