Recht

219a Amtsgericht weist Befangenheitsantrag ab

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KASSEL. In dem Ende August gestarteten Strafprozess gegen zwei Frauenärztinnen wegen unzulässiger "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche hat das Amtsgericht Kassel den Befangenheitsantrag gegen den Richter als unbegründet zurückgewiesen. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Weil aber die Frist von drei Wochen nach dem ersten Verhandlungstag am 29. August überschritten wird, beginnt der Prozess komplett neu, teilte das Amtsgericht mit.

Offenbar will es das Ende des Urlaubs einer der Ärztinnen abwarten. Sie hatte den nun abgelehnten Befangenheitsantrag nach der Ablehnung eines Beweisantrags durch den Richter gestellt. Mit dem Beweisantrag wollte die Verteidigung darlegen, dass Verbote ungeborenes Leben nicht schützen. (mwo)

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