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Arbeitsrecht

50.000 Euro für Mobbingopfer

EU-Parlament muss Schadenersatz an eine zun Unrecht entlassene Mitarbeiterin zahlen.

Veröffentlicht:

BRÜSSEL. Das Europaparlament muss einer Mitarbeiterin 50.000 Euro Schadensersatz zahlen, weil die Frau nach Mobbing zu Unrecht entlassen wurde.

Dies entschied das Gericht für den öffentlichen Dienst des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg. Die Angestellte wurde einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge von einer Vizepräsidentin des Parlaments gemobbt.

Das EU-Gericht erklärte in seinem bereits am 12. Dezember ergangenen Urteil die Kündigung der Mitarbeiterin für unrechtmäßig. Statt der geforderten 120.000 Euro Schadenersatz wurden ihr 50.000 Euro zugesprochen. Zudem muss das EU-Parlament sämtliche Verfahrenskosten tragen.

Die EU-Richter entschieden, das Parlament habe der Angestellten nicht die nötige Unterstützung gegeben, als sich diese nach einer Gehalts-Herabstufung über systematische Herabwürdigung und ständige Kritik durch die Chefin beklagte.

Die Frau erkrankte, ihre Chefin verlangte die Kündigung wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses. Das EU-Gericht befand, das Parlament als Arbeitgeber hätte die Klagen der Angestellten über die Behandlung am Arbeitsplatz sorgfältiger prüfen müssen. (dpa)

Rechtssache F-129/12

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