Landessozialgericht Essen

80 Verfahren um GKV-Beitrag für Bürgergeldempfänger anhängig

Das Landessozialgericht Essen ist bundesweit erstinstanzlich für Klagen der Kassen zuständig, die die Beitragszuweisungen des Bundes für Bürgergeldempfänger als zu gering erachten.

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Essen. Beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen sind bislang 80 Klagen von Krankenkassen gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Kostenerstattung des Bundes für Bürgergeldempfänger eingegangen. Das Gericht werde wohl zunächst über ausgewählte Musterverfahren entscheiden, einen Zeitplan hierfür hätten die betroffenen Senate aber noch nicht, sagte LSG-Präsident Jens Blüggel bei der Jahrespressekonferenz seines Gerichts am heutigen Donnerstag in Essen.

Für diese Verfahren ist das LSG Essen bundesweit in erster Instanz zuständig. Die Kassen klagen gegen die Grundlagenbescheide, mit denen ihnen die Mittel zur Versorgung von Bürgergeldempfängern zugewiesen werden – 133 Euro pro Bürgergeldempfänger und Monat. Nach Kassenangaben beträgt die Deckungslücke um zehn Milliarden Euro jährlich. „Aber vielleicht löst sich das noch politisch“, meinte Blüggel mit Blick auf die diesbezüglich anhaltende Diskussion zwischen den Koalitionsparteien.

Nach mehreren Jahren des Rückgangs nahm die Anzahl der insgesamt beim LSG Essen eingegangenen Verfahren 2025 erstmals wieder zu, um 6,3 Prozent auf 5.756. Besonders stark sei der Zuwachs bei Eilverfahren im einstweiligen Rechtsschutz (plus 44,1 Prozent auf 777). Dabei lasse die geplante Bürgergeldreform weitere Zuwächse erwarten, heißt es.

Dubiose Schriftsätze der KI

2025 hatten Verfahren aus dem Bereich der Krankenversicherung den stärksten Zuwachs: plus 28,2 Prozent auf 1.032. Mit einem Rückgang von 33 auf 19 Verfahren (minus 42,2 Prozent) hatte das Vertragsarztrecht dagegen prozentual den stärksten Rückgang zu verzeichnen. Das liege bei einem derart kleinen Rechtsgebiet aber im Rahmen der normalen Schwankungsbreite, erläuterte Presserichter Uwe Hansmann.

Auch Künstliche Intelligenz ist ein Thema bei den Sozialrichterinnen und -richtern in NRW. Vermehrt werde sie für Schriftsätze genutzt – dann teils mit vermeintlichen Zitaten aus nicht vorhandenen Gerichtsentscheidungen oder mit Anträgen, die gesetzlich gar nicht vorgesehen sind. „Manchmal wird dann der KI mehr geglaubt als uns“, berichtete LSG-Vizepräsidentin Dörte Bergmann. Ähnliches hatte auch die Präsidentin des Bundessozialgerichts in Kassel, Christine Fuchsloch, kürzlich schon berichtet.

LSG-Präsident Blüggel sagte, KI-Schriftsätze seien standardisierter und oft deutlich länger als bislang üblich. Gemeinsam mit Bayern entwickele und teste NRW daher eine eigene KI, die den Gerichten vor allem „den Umgang mit viel Text“ erleichtern solle. (mwo)

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