Delegation
Physician Assistants – welchen Mehrwert sie haben und wie Hausärzte juristisch sicher delegieren
Physician Assistant werden in der ambulanten Versorgung bislang nur vereinzelt eingesetzt – dabei können sie Praxen merklich entlasten. Ein Panel auf dem DGIM-Kongress beleuchtete Chancen und Grenzen.
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Was darf ich an meine Physician Assistant delegieren? Um diese Frage drehte sich ein Panel auf dem DGIM-Kongress.
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Wiesbaden. Nur ein kleiner Teil der Hausarztpraxen in Deutschland beschäftigt Physician Assistants. Dabei bringen diese den Ärztinnen und Ärzten einen großen Mehrwert. Das betonte Henrik Hermann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein und Professor für den Studiengang Physician Assistance der SRH Hochschule für Gesundheit in Gera am Studienzentrum Heide beim DGIM-Kongress in Wiesbaden. 5.000 Männer und Frauen absolvierten derzeit ein Studium zur PA, über 2.500 sind bereits in diesem Beruf tätig.
„Ich kenne den Fachkräftemangel seit 20 Jahren. Wir haben einen enormen Bedarf an akademisierten Fachkräften.“ Für ihn steht fest: „Ärzte arbeiten sehr gerne mit akademisch qualifizierten Personen zusammen.“ Befürchtungen seiner Kolleginnen und Kollegen, der ärztliche Berufsstand würde durch eine verstärkte Beschäftigung von PA irgendwann obsolot, erteilte Hermann vehement eine Absage. „Dafür habe ich kein Verständnis. Was ist das überhaupt für ein Selbstverständnis, wenn wir uns für überflüssig halten.“
Positionspapiere bieten rechtlichen Rahmen
Neben den Akzeptanzproblemen sind Ärztinnen und Ärzte häufig unsicher, was sie an die PA delegieren dürfen. Eine rechtliche Einordnung lieferte Professor Peter Hüttl, Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht sowie Justiziar der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin. Er empfiehlt allen ärztlichen Fachgesellschaften, Positionspapiere zur Delegation aufzulegen und ihren Mitgliedern damit einen juristischen Rahmen zu bieten. „Wenn Sie noch kein Positionspapier haben, machen Sie eines“, appellierte er insbesondere an die DGIM-Vertreter im Saal.
Früher habe er Delegation für „Teufelszeug“ gehalten, von Physician Assistants habe er nicht einmal den Namen aussprechen können. „Inzwischen sage ich aus Überzeugung: Delegieren Sie!“. Aber: Man dürfe es mit der Übertragung von Tätigkeiten auch nicht übertreiben, es gehe um das Augenmaß. Derzeit gelte der Arztvorbehalt beispielsweise noch für die ärztliche Aufklärung. Hüttl hofft, dass dieses Prinzip in Zukunft aufgehoben werde.
Entlastung für die Praxis
Er verwies in seinem Vortrag auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1979: Demnach darf der Arzt an qualifiziertes, nichtärztliches Personal delegieren, soweit die betreffende Maßnahme nicht „gerade dem (fach-)arzt eigene Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzt“. Grundsätzlich hänge es immer auch davon ab, was sich der jeweilige Mediziner traue. Besonders am Anfang eines Beschäftigungsverhältnisses müsse man die PA engmaschiger kontrollieren. Sein Ratschlag: Ein Bewusstsein für die jeweiligen Rollen schaffen.
Positive Erfahrungen mit Physician Assistants hat Hausarzt Mark Weinhonig aus dem nordfriesischen Niebüll gemacht. Seine Praxis, die er gemeinsam mit einer Kollegin führt, ist seines Wissens nach die einzige in Schleswig-Holstein, die eine Physian Assistant beschäftigt. Diese Mitarbeiterin hatte zunächst als MFA-Auszubildende bei ihm angefangen, sie habe sich von Beginn an sehr engagiert und interessiert gezeigt. Berufsbegleitend nahm die Medizinische Fachangestellte schließlich ihr Studium zur Physician Assistant auf.
Von Weinhonig und seiner Kollegin gab es dafür große Unterstützung: „Ich würde immer wieder diesen Weg gehen“, betonte er. Seine PA sorge für eine große Entlastung, betonte er. Ihr Spezialgebiet sei die Wunderversorgung. Außerdem gehe sie häufig mit geriatrischen Patienten die Medikamentenpläne durch, eine Tätigkeit für die er im Praxisalltag kaum Zeit fände. Und bei Hausbesuchen schreibt sie EKG, die per Telemedizin direkt bei ihm in der Praxis landen.






