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Gesetzliche Krankenversicherung

Warkens Streichkonzert: Das sollen Ärzte, Krankenhäuser und Pharma beisteuern

Die Sanierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Milliarden-Poker. Kritisch daran ist: Die Rettungsaktion von Gesundheitsministerin Nina Warken birgt Risiken für die Versorgung mit vertragsärztlichen und stationären Leistungen.

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Sorgt für Misstöne: Die Komposition der geplanten Sanierung der Gesetzlichen Krankenversicherung findet nicht nur Beifall.

Sorgt für Misstöne: Die Komposition der geplanten Sanierung der Gesetzlichen Krankenversicherung findet nicht nur Beifall.

© stokkete / stock.adobe.com

Berlin. Die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht mit harten Einschnitten in der ambulanten und der stationären Versorgung einher. Auch die freie Wirtschaft ist betroffen. Die fehlenden Mittel belaufen sich nach Berechnungen der Finanzkommission Gesundheit im kommenden Jahr auf 15,3 Milliarden Euro. Bis 2030 könnte die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der GKV bei mehr als 40 Milliarden Euro liegen.

Immer vorausgesetzt, das umstrittene Beitragsstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nimmt alle parlamentarischen Hürden, sollen die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bereits im kommenden Jahr auf rund 2,7 Milliarden Euro verzichten, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Anfrage der Ärzte Zeitung mitgeteilt. Zu Einnahmeausfällen im Vergleich zur aktuellen Situation kommt es demnach auch in den Folgejahren.

KBV: Versorgungstiefe in Gefahr

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen hat bereits angekündigt: „Eine der heutigen vergleichbare Versorgungstiefe kann dann nicht mehr angeboten werden.“ Vom Streichkonzert der Regierung betroffen sind zum Beispiel extrabudgetäre Leistungen nach dem 2019 eingeführten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) oder Zusatzvergütungen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA).

Auch im stationären Sektor sollen Sparmaßnahmen greifen. In zahlreichen Krankenhäusern könnten die Lichter sogar endgültig ausgehen, warnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). „Die kirchlichen und freigemeinnützigen Krankenhäuser werden als erste vom Markt verschwinden“, sagt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß. Gut 500 dieser Häuser sind in der Versorgung aktiv.

Kliniken: Mittelentzug von 5,1 Milliarden Euro

Im Jahr 2027 sollen die Krankenhäuser laut Gesetzentwurf 5,1 Milliarden Euro weniger erhalten. Bis 2030 belaufe sich der „Mittelentzug“ voraussichtlich auf insgesamt 12,8 Milliarden Euro, rechnet die DKG vor. Die Pflegebudgets sollen gedeckelt werden.

Die Ausgaben für Arzneimittel haben die für die ambulante Versorgung überholt – laut Ersatzkassenverband lagen sie zuletzt bei rund 55,2 Milliarden Euro. Das Bundesgesundheitsministerium will die Pharmaindustrie mit einem an der Entwicklung der Arzneimittelausgaben orientierten – dynamischen – Herstellerabschlag auf patentgeschützte Medikamente an den Sparmaßnahmen beteiligen.

Der Schritt soll gut eine Milliarde Euro im Jahr 2027 und dann aufwachsend bis 2030 zwischen fünf und sechs Milliarden Euro an Einsparungen für die Kassen bringen. Der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) hat in seiner Stellungnahme zum GKV-Gesetz vorgerechnet, dass die Branche durch Festbeträge sowie individuelle und gesetzliche Rabatte bereits einen Sparbeitrag leiste. 2025 habe dieser bei 29 Milliarden Euro gelegen.

Pharma-Kritik am dynamischen „Zwangsrabatt“

vfa-Chef Han Steutel: „Dieses Gesetz macht sämtliche Erfolge der Pharmastrategie zunichte.“ Statt die Branche zu stärken, scheine es nun das Ziel zu sein, „sie zu vertreiben“. Die Unternehmen bräuchten Planbarkeit und langfristige Stabilität. Ein dynamischer „Zwangsrabatt“ torpediere beides.

Schlussendlich werden auch Patientinnen und Patienten zur Kasse gebeten: So sollen die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente auf mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro je Packung steigen. Bisher waren es fünf bis zehn Euro. Bei einem Klinikaufenthalt sollen 15 Euro pro Tag statt bisher zehn Euro fällig werden. Das Krankengeld soll von 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts sinken. (af/hom)

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