AOK wegen Telefonwerbung zu Strafe verurteilt

Veröffentlicht:
AOK wegen Telefonwerbung zu Strafe verurteilt

© Foto: Mat Haywardwww.fotolia.de

DRESDEN (ava). Wegen unerlaubter Telefonwerbung muss die AOK Sachsen/Thüringen eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 000 Euro bezahlen. Das Oberlandesgericht Dresden wies nach Angaben einer Sprecherin jetzt die Berufung der AOK zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts Leipzig.

Die AOK Sachsen hatte 2007 durch ein beauftragtes Unternehmen etwa 90 000 Verbraucher anrufen lassen, um neue Mitglieder zu gewinnen. Dabei wurde unter anderen auch die Justiziarin der Verbraucherzentrale angerufen. Die AOK hatte behauptet, die Angerufenen hätten zuvor ihr Einverständnis für telefonische Werbung erteilt, indem sie anlässlich der Teilnahme an einem Preisausschreiben auf einer belgischen Website einen entsprechenden Link betätigt hätten.

Nach Ansicht des Gerichts konnte die AOK nicht beweisen, dass die Angerufenen tatsächlich an dem Gewinnspiel teilgenommen und damit ihr Einverständnis erklärt hatten.

Urteil des Oberlandesgerichts Dresden Az.: 14 U 482/09

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert