Aus für alte Karte

Ab 2015 gilt nur noch die E-Card

Ab dem 1. Januar 2015 gibt es eine Behandlung beim Arzt nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte - mit der alten Karte geht dann nichts mehr. Das haben Ärzte, Kassen und Zahnärzte jetzt entschieden.

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Ab Januar sollte besser nur noch die elektronische Gesundheitskarte im Geldbeutel stecken.

Ab Januar sollte besser nur noch die elektronische Gesundheitskarte im Geldbeutel stecken.

© Bernd Thissen / dpa

BERLIN. Berlin. Für niedergelassene Vertragsärzte, MVZ und Kliniken, aber auch für Patienten ist es nun amtlich: Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen.

Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt, wie sie am Freitag gemeinsam mitteilten.

„Es ist für alle Beteiligten gut, dass nun endlich Klarheit herrscht“, kommentierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen den Schulterschluss. Die „alte“ Krankenversichertenkarte (KVK) kann demnach nur noch bis Ende dieses Jahres verwendet werden.

Danach verliert sie definitiv ihre Gültigkeit – unabhängig von dem aufgedruckten Datum. Die Übergangsfrist ist damit nochmals um drei Monate verlängert worden.

Rund sechs bis acht Prozent der Kassenpatienten hätten nach wie vor eine alte KVK, teilweise mit einer Gültigkeitsdauer bis ins Jahr 2020, schätzte Gassen noch Anfang Juli im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands ist die Ausstattung der GKV-Versicherten schon jetzt „faktisch flächendeckend“.

Ohne neue Karte werden Behandlungskosten privat abgerechnet

Wer vom 1. Januar 2015 an Patienten behandelt, die keine neue Gesundheitskarte vorlegen, kann die Behandlungskosten dann privat in Rechnung stellen – es sei denn, der Patient reicht innerhalb von zehn Tagen die eGK nach oder er legt einen aktuellen Versicherungsnachweis seiner Kasse vor.

Wenn der Versicherungsnachweis oder die neue Karte bis Quartalsende nachgereicht ist, muss der behandelnde Arzt die Privatvergütung zurückerstatten. Er kann dann die Abrechnung über die KV vornehmen.

Im Behandlungsalltag wird sich, außer bei der Abrechnung, vorläufig nichts ändern. Denn die neue Gesundheitskarte ist zwar technisch anders aufgebaut als die alte KVK, die neuen Funktionalitäten sind aber ohne dahinter liegende Telematikinfrastruktur noch nicht nutzbar.

„Durch die gefundene Verständigung haben Krankenkassen, Ärzte und Zahnärzte gemeinsam einen wichtigen Schritt auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur gemacht“, resümierte dennoch die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer.

E-Health-Rat soll eGK voranbringen

Über Fortschritte bei der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur soll ein E-Health-Rat wachen, der bei der gematik, und damit bei der Betreibergesellschaft der E-Card, angesiedelt sein soll.

Das Gremium fußt auf den Empfehlungen einer aktuellen Studie des Beratungsunternehmens BearingPoint im Auftrag des Gesundheitsministeriums. Es soll vor allem die Interoperabilität der mehr als 200 verschiedenen Praxisverwaltungsprogramme und Klinikinformationssysteme gewährleisten.

Von Frühjahr 2015 an soll die neue Karte in mehreren Testregionen unter Beteiligung von Vertragsärzten, Kliniken und Patienten mit den Online-Funktionalitäten, etwa der Stammdatenverwaltung und dem innerärztlichen Datenaustausch über die Telematikinfrastruktur, getestet werden. (maw, ger)

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