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Versicherungstipp

Abgas-Skandal: Gute Chance auf Schadenersatz

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KÖLN. Besitzer von Dieselfahrzeugen des Autoherstellers VW sollten bei ihrem Rechtsschutzversicherer die Kostenübernahme für eine Klage gegen das Unternehmen beantragen. Sie haben gute Chancen auf Schadenersatz. Einige Unternehmen lehnen dies allerdings ab. Sie argumentieren, dass Ansprüche über die Nachbesserung der manipulierten Abgas-Software hinaus keine Aussicht auf Erfolg hätten.

Nach Einschätzung des Versicherungsombudsmanns Günter Hirsch steht diese Begründung jedoch auf wackeligen Füßen: Es gibt ein Urteil des Landgerichts Hildesheim, das einem Skoda-Besitzer Schadenersatzansprüche zugesteht.

Der Richter entschied, dass VW dem Besitzer den Kaufpreis seines Skoda Yeti von 26.499,99 Euro erstatten muss, weil die Manipulation der Abgaswerte vorsätzlich geschehen ist (Az.: 3 O 139/16). Wenn sie sich bei ihrem Rechtschutzversicherer melden, sollten Besitzer eines VW-Diesel am besten auf dieses Urteil verweisen, rät Hirsch. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherer ihre bisherige Argumentation der mangelnden Erfolgsaussichten entsprechender Klagen aufrechterhalten", sagte Hirsch.(noe)

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