Abgeltungssteuer: Noch können Anleger vorsorgen

In zwei Monaten gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer. Noch bleibt Zeit, um sich auf die Situation vorzubereiten. Die Finanzkrise könnte sich dabei als günstiger Zeitpunkt für den langfristigen Vermögensaufbau entpuppen. Die "Ärzte Zeitung" zeigt in einer Serie, auf was zu achten ist.

Von Jürgen Lutz Veröffentlicht:
Manchem Anleger fehlt derzeit etwas die Orientierung. In den nächsten Monaten ist eine Bestandsaufnahme angesagt.

Manchem Anleger fehlt derzeit etwas die Orientierung. In den nächsten Monaten ist eine Bestandsaufnahme angesagt.

© Foto: Rene Wechslerwww.fotolia.de

Wenige Monate vor Einführung der Abgeltungssteuer wollten Meinungsforscher im Auftrag der Deutschen Bank von 1500 Befragten wissen: Kennen Sie sich aus mit der Abgeltungssteuer? Das Ergebnis: Nur ein Fünftel der Leute gab an, sie fühlten sich über die neue Regelung gut informiert. Insgesamt 57 Prozent sagten, sie könnten mit dem Begriff etwas anfangen. Das bedeutet im Gegenzug: 43 Prozent - also fast jeder Zweite - waren ahnungslos. Die Bankenkrise und der Börsencrash in den vergangenen Wochen dürften die Neigung, sich mit dem Thema zu beschäftigen, nicht gerade erhöht haben.

Mindestens 26,38 Prozent Abgaben werden fällig

Doch diese Unkenntnis kann sich auf lange Sicht rächen. Denn: "Die Abgeltungssteuer wird mehr Menschen betreffen, als die meisten glauben", sagt Michaela Gajewski von der Filiale der SVA Vermögensverwaltung Stuttgart in Undenheim bei Mainz. Jeder lediger Anleger mit Kapitaleinnahmen über dem Freibetrag von 801 Euro muss ab 2009 für jeden gewonnenen Euro mindestens 26,38 Prozent (Abgeltungssteuer plus Soli) an den Fiskus abführen; hinzu kann noch die Kirchensteuer kommen.

Die Steuer gilt für Zinseinnahmen, Dividenden und Kursgewinne gleichermaßen. Wer denkt, er sei nicht betroffen, sollte nachrechnen: Der Freibetrag von 801 Euro für Ledige ist bereits bei einem Guthaben von mehr als 20 000 Euro bei vier Prozent Verzinsung ausgeschöpft. Werbungskosten über diesen Freibetrag hinaus können ab dem Jahr 2009 nicht mehr geltend gemacht werden.

Die wesentlichen Punkte der Abgeltungssteuer sind:

  • Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne werden mit dem gleichen Satz besteuert.
  • Die Abgeltungssteuer wird, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt, direkt von der Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.
  • Die Steuer hat eine abgeltende Wirkung. Anleger müssen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung also keine weitere Versteuerung vornehmen.
  • Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, kann die Differenz zwischen abgeführter und zu zahlender Steuer bei der Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.

Bei Käufen bestimmter Wertpapierarten noch in diesem Jahr können sich Anleger langfristig die Steuerfreiheit für Spekulationsgewinne sichern. Dieser Punkt ist für den langfristigen Vermögensaufbau besonders interessant und wird in den kommenden Folgen der Serie im Detail besprochen.

Langfristig orientierte Aktionäre und Aktienfonds-Anleger stehen mit der neuen Regelung im Vergleich zu heute schlechter da. Denn sie können Gewinne bislang steuerfrei einstreichen, wenn sie die Papiere mindestens ein Jahr lang im Depot haben. Das ist vorbei, wenn sie ab dem Jahr 2009 kaufen. Dann fällt, ungeachtet der Haltedauer, die Abgeltungssteuer an. Ähnliches gilt für niedrig verzinsliche Anleihen, deren Rendite vor allem über den Kursgewinn zustande kommt, sowie für Zertifikate.

Betriebswirtin Gajewski rechnet vor, was das bedeutet: Eine Summe von 100 000 Euro, die 25 Jahre lang einen durchschnittlichen Kursgewinn von sechs Prozent erwirtschaftet - was nach Angaben des Deutschen Aktieninstituts langfristig durchaus realistisch ist -, bringt nach der alten Regelung einen steuerfreien Gewinn von 329 187 Euro. "Wer nach dem 1. Januar 2009 kauft, erhält unter identischen Bedingungen wegen der Abgeltungssteuer fast 90 000 Euro weniger", so Gajewski.

Konservative Anleger profitieren

Doch es gibt auch Anleger, die von der Abgeltungssteuer profitieren. Dazu gehören eher konservative Naturen, die lieber auf sichere Bundesanleihen oder Festgeld setzen und einen hohen Steuersatz haben. Sie zahlen künftig um die 28 Prozent statt, wie bislang, bis zu 44,3 Prozent an Steuern auf die Zinserträge (ohne Kirchensteuer). Bei Zinserträgen von 10 000 Euro im Jahr bedeutet das einen jährlichen finanziellen Vorteil von 1900 Euro im Vergleich zum Status quo.

Zu den Gewinnern können sich auch kurzfristig orientierte Aktienanleger zählen, die bislang Gewinne nach ihrem persönlichen Steuersatz versteuern mussten, sowie die Käufer von Finanzinnovationen.

Der Abgeltungssteuer-Spezialist Markus Miller befürchtet eine Zunahme von risikoarmen festverzinslichen Wertpapieren zu Lasten von Risikopapieren wie Aktien, da sich deutsche Anleger bei ihren Entscheidungen gern an Steuervorgaben orientierten. "Dadurch würden die Anlagerenditen der Sparer jedoch weiter sinken", gibt Miller zu bedenken. Von einer solchen steuerfixierten Orientierung raten Vermögensverwalter wie Michael Reuss von Huber, Reuss und Kollegen oder Claus Walter vom Freiburger Vermögensmanagement ab. "Das Investment muss zum persönlichen Risikoprofil des Anlegers und seinen wirtschaftlichen Möglichkeiten passen. Erst dann sollte man sich über die steuerliche Optimierung Gedanken machen", sagt Reuss.

Lesen Sie in der nächsten Folge, mit welcher Strategie Sie sich die Steuerfreiheit bei Aktien und Investmentfonds auf lange Sicht sichern können.

Gewinner und Verlierer der Abgeltungssteuer
Anlage Situation heute Situation ab 2009
Aktien steuerfreier Verkauf nach einem Jahr, bei Dividenden Halbeinkünfteverfahren Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und Dividenden
Investmentfonds steuerfreier Verkauf nach einem Jahr Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und ordentliche Erträge
Fondssparpläne steuerfreier Verkauf nach einem Jahr Abgeltungssteuer auf Verkaufsgewinn
festverzinsliche Wertpapiere Zinserträge mit pers. Steuersatz, Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei Abgeltungssteuer auf Zinsen und eventuelle Kursgewinne
Tages-/Festgeld Zinserträge mit persönlichem Steuersatz Abgeltungssteuer auf Zinsen
Quelle: Jürgen Lutz, Tabelle: ÄRZTE ZEITUNG

Bei Immobilien alles beim Alten

Von der Abgeltungssteuer sind Immobilien nicht betroffen. Das gilt für selbst genutzte und vermietete Gebäude wie auch für geschlossene Immobilienfonds. Damit bleibt der Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie steuerfrei, wenn der Verkäufer im Jahr der Veräußerung und den beiden Jahren zuvor das Haus selbst nutzte. Der Veräußerungsgewinn bei einer vermieteten Immobilie ist dann steuerfrei, wenn das Haus mindestens zehn Jahre Eigentum des Verkäufers war. Bei geschlossenen Immobilienfonds sind die Gewinne aus Vermietung und Verpachtung mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern; der Verkauf der Anteile erfolgt weiter steuerfrei.

Fragen zur Abgeltungssteuer?

Zwei Experten unserer kostenlosen Hotline helfen weiter. Der Service ist offen für alle registrierten Mitglieder medizinischer Fachkreise. Zum Foren Abgeltungssteuer »

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