Deutsche Umwelthilfe

Abmahnpraxis nicht rechtswidrig

Der Bundesgerichtshof hat im Streit um die Abmahnpraxis der Deutschen Umwelthilfe zugunsten des Gesundheits- und Verbraucherschutzes geurteilt.

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KARLSRUHE. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf für einen besseren Gesundheits- und Verbraucherschutz weiter Handel und Industrie bei Verstößen im Verbraucherrecht abmahnen. Die DUH will mit ihrer Abmahnpraxis keine Gewinne erzielen und handelt nicht „rechtsmissbräuchlich“, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (Az.: I ZR 149/18).

Es sei nicht belegt, dass der Verein unzulässig die Einnahmen zur Finanzierung von nicht dem Verbraucherschutz dienenden Projekten verwendet. Ohne Erfolg hatte ein abgemahntes Stuttgarter Autohaus auf die hohe Zahl der Abmahnungen – rund 30 pro Woche – verwiesen. Viele Verstöße könnten auch viele Abmahnungen begründen, so der BGH. (fl)

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