Spezialfachärzte

Abrechnung über Pseudoziffern

Die Übergangsregeln für die Abrechnung von Leistungen aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung stehen. Ab Januar können Ärzte Pseudoziffern nutzen.

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BERLIN. Die Vertragspartner für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) haben sich auf Modalitäten der Abrechnung von Leistungen geeinigt, die bisher noch nicht im EBM abgebildet sind: Ärzte, die in interdisziplinären ASV-Teams mitwirken, können ab Januar diese neuen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren unkompliziert mit der regulären Quartalsabrechnung an die jeweilige KV übermitteln.

Das Verfahren, auf das sich KBV, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft geeinigt haben, sieht vor, dass Leistungen, für die es noch keine Positionen im EBM gibt, die aber im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) angewendet werden dürfen, mit bundeseinheitlichen Pseudoziffern gekennzeichnet werden. Damit müssen diese Leistungen nicht mehr separat per Rechnung mit den Kassen abgerechnet werden.

ASV-Ärzte geben damit ab Januar 2015 nach Beschreibung der KBV die Pseudoziffer in ihrer Abrechnung an und kennzeichnen sie mit ihrer ASV-Teamnummer. Zusätzlich werden die GOÄ-Nummern im Feld "Sachkosten-Bezeichnung" (Feldkennung 5011) und die Preise im Feld "Sachkosten/Materialkosten in Cent" (Feldkennung 5012) in der EDV erfasst.

Die Vergütung der Leistungen erfolgt nach der GOÄ mit den für die ASV festgelegten Gebührensätzen (Laborleistungen 1-facher, technische Leistungen 1,2-facher und übrige ärztliche Leistungen 1,5-facher Gebührensatz). (ger)

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