Ärzte können Reha-Sport zeitlich unbegrenzt verordnen

Urteil zum Gruppensport: Gerade bei Behinderten fördert das sportliche Gemeinschaftserlebnis die Rehabilitation.
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KASSEL (mwo). Reha-Sport in Gruppen können Ärzte behinderten Patienten ohne zeitliche Begrenzung verordnen. Das hat kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Das sportliche Gruppenereignis wirke besonders rehabilitativ.
Der heute 35-jährige Kläger ist querschnittsgelähmt mit einer Spastik an den Beinen. Neben krankengymnastischer Behandlung nimmt er seit 1998 an den Übungsstunden einer Selbsthilfegruppe Teil. Ende 2006 verordnete ihm sein Arzt weiteren "Bewegungsspielen in Gruppen".
Die Verordnung umfasste 120 Übungseinheiten innerhalb von 36 Monaten. Die AOK Bayern wollte die weiteren Kosten nicht übernehmen, weil die in der Rahmenvereinbarung zwischen den Kassen und Leistungserbringern vereinbarte "Leistungshöchstdauer" bereits ausgeschöpft sei.
Doch Kassen und Leistungserbringer stehe es nicht zu, GKV-Leistungen zu begrenzen, so das BSG. Entsprechend hatten die obersten Sozialrichter 2008 auch beim Funktionstraining in Gruppen argumentiert. Im Streitfall sei Sport unstreitig medizinisch notwendig.
Dabei messe das Gesetz gerade dem Reha-Sport in Gruppen einen besonderen Stellenwert bei. Gerade bei Behinderten sei "das Gemeinschaftserlebnis, mit anderen vergleichbar Betroffenen Sportliches leisten zu können, in besonderer Weise rehabilitativ."
Az.: B 1 KR 8/10 R