Ärzte müssen für Fehler eines Kollegen einstehen
KARLSRUHE (juk). Belegarztgemeinschaften bergen Haftungsrisiken: Ärzte müssen unter Umständen für die Fehlbehandlung eines der Kollegen einstehen - auch wenn sie selbst keinen Kontakt zu dem Patienten hatten. Das entschied der Bundesgerichtshof.