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Ärzte profitieren von betrieblicher Zusatzversicherung

Eine betriebliche Krankenzusatzversicherung bietet Mitarbeitern, ob gesund oder mit Vorerkrankung, Zugang zu Privatleistungen. Auch Ärzte profitieren.

Margarethe UrbanekVon Margarethe Urbanek Veröffentlicht:

Neu-Isenburg. Die Private Krankenzusatzversicherung bleibt den Deutschen offenbar eine beliebte Ergänzung des Leistungsumfangs ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Das zumindest legen aktuelle Zahlen privater Versicherer nahe. Immerhin konnten sie im vergangenen Jahr in der Zusatzversicherung einen Zuwachs der Vertragsbestände um rund 2,1 Prozent auf 26,5 Millionen verzeichnen.

Das hat jüngst der Vorsitzende des PKV-Verbands Dr. Ralf Kantak anlässlich der Pressekonferenz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin verkündet. Besonders markant war demzufolge das starke Wachstum in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV).

Mitarbeiter gewinnen und binden

Ein unabhängiger Anbieter in diesem Bereich, der sein Konzept optimistisch mit „Gesundheit für alle“ umschreibt, ist „Health for all“. Kern ist eine bKV als freiwillige Leistung von Arbeitgeberseite für die Mitarbeiter – auch solche mit Vorerkrankungen – als Kollektivzusage. Was einst der Tankgutschein als Benefit war, wird jetzt zur betrieblichen Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt, um ihnen eine verbesserte Gesundheitsversorgung anzubieten. „Davon profitieren alle Seiten“, so Marco Scherbaum, Geschäftsführer von „Health for all“ und Autor des Fachbuchs „Gesundheit für alle“ im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“.

„Gesundheit für alle. Revolution der betrieblichen Gesundheitsversorgung“ ist erschienen im Springer Gabler Verlag.

„Gesundheit für alle. Revolution der betrieblichen Gesundheitsversorgung“ ist erschienen im Springer Gabler Verlag.

© Springer Gabler

Durch „Mengenrabatt“ seien die Beiträge günstiger als in einer individuell abgeschlossenen Versicherung, erläutert Scherbaum die „stabile Versicherungsmathematik“ des Modells.

Je nach gewähltem Leistungsumfang liegen die Ausgaben für den Arbeitgeber pro Mitarbeiter unter 44 Euro, also im Rahmen der Freigrenze für Sachbezug und sind somit steuerfrei möglich. Möglich ist das Abschließen der bKV nach Angaben Scherbaums für Unternehmen ab einer Anzahl von fünf beschäftigten Mitarbeitern. Die bKV-Tarife über „Health for all“ unterteilen sich in die drei Stufen Prävention, Zuschüsse für ambulante und zahnmedizinische Versorgung und stationärer Aufenthalt.

Auch Vorteile für Ärzte

Die Implementierung einer bKV sei in erster Linie eine personalpolitische Entscheidung, um Mitarbeiter zu finden, zu binden und Ausfallzeiten durch Krankheiten zu minimieren.

„Ärzte profitieren von dem Modell in vielerlei Hinsicht“, so Scherbaum. Einerseits sei da der Arzt als Arbeitgeber, der in Zeiten des Fachkräftemangels seinen Mitarbeitern eine bKV als freiwillige Sozialleistung anbieten kann. Andererseits sei da aber auch der Arzt als Behandler, der bei Patienten mit einer betrieblichen Krankenversicherung über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus medizinisch behandeln und abrechnen kann.

Das gelte auch für die eigenen Mitarbeiter: Lassen sich zum Beispiel Medizinische Fachangestellte in der eigenen Praxis, etwa im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung, behandeln, könnten sich die Ausgaben für die bKV für den Arzt schon über das Abrechnen der zusätzlichen Leistungen wieder tragen.

Das Konzept habe sich über viele Jahre bewährt, wie Scherbaum resümiert. Mittlerweile profitieren demnach rund 820.000 Beschäftigte von einer bKV – darunter auch Beschäftigte in Einzel- und Gemeinschaftspraxen, MVZ und Kliniken.

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