Ärzte wehren sich gegen unfairen Klinik-Wettbewerb

NEU-ISENBURG (juk). Gegen die Öffnung der Kliniken für hochspezialisierte ambulante Leistungen durch Paragraf 116 b SGB V haben jetzt 16 Ärzte Verfassungsbeschwerde eingelegt.

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Drei Onkologen und 13 Kinderkardiologen wollen den ihrer Ansicht nach unfairen Wettbewerb durch die Krankenhäuser nicht tatenlos hinnehmen. Sie hoffen nun, dass die Karlsruher Richter den Paragrafen kippen werden. Zumindest erwarten sie sich von oberster Stelle Ausführungen dazu, welche Rechtsschutzmöglichkeiten sie gegen die Krankenhaus-Zulassungen durch die Landesbehörden haben. Bislang ist es nämlich so, dass den betroffenen Vertragsärzten von Gesetzes wegen keine Klagemöglichkeiten eingeräumt sind.

Die Kollegen, die jetzt Beschwerde eingelegt haben, sehen sich durch die Kliniköffnung vor allem in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt. "Artikel 12 schützt zwar nicht vor Konkurrenz, aber vor unfairer Konkurrenz", sagt Rechtsanwalt Holger Barth, der die Onkologen vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt.

Die Fachambulanzen der Kliniken seien im Gegensatz zu den Niedergelassenen weit weniger Restriktionen unterworfen. Bei der Leistungsabrechnung etwa unterlägen die Krankenhäuser keinen Budgets oder Mengenbegrenzungen. Von Paragraf 116 b SGB V betroffen sind nicht nur Onkologen und Kinderkardiologen, sondern beispielsweise auch HIV-Ärzte, Neurologen und Rheumatologen.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Ärzte fürchten K.o. durch Kliniköffnungen - jetzt sollen die Verfassungsrichter eingreifen

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