Ärzteverbände drängen auf GOÄ-Reform

NEU-ISENBURG (eb/ger). Die Forderungen nach einer baldigen Umsetzung der GOÄ-Reform unter Ärzten werden lauter. Nun hat die Allianz Deutscher Ärzteverbände (AÄ), zu der viele der großen Ärzteverbände und -genossenschaften gehören, in einer Mitteilung Stellung genommen und geschrieben, es sei für Ärzte unzumutbar, die GOÄ-Reform weiter auf die lange Bank zu schieben.

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Eine neu überarbeitete GOÄ sollte anstelle von Preisdumping den Einbezug aller beteiligten Ärzte an der Behandlungskette ermöglichen, heißt es. Die Bewertung der Leistungen solle unter Berücksichtigung des medizinischen Nutzens, der Wirtschaftlichkeit und der gesicherten Qualität erfolgen. Ziel müsse es sein, die GOÄ als eigenständiges Regelwerk für den Arzt als Freiberufler aber auch als Referenzgebührenordnung weiterzuentwickeln.

Die AÄ spricht sich ebenfalls nachdrücklich gegen die Einführung einer Öffnungsklausel aus. Es sei unverständlich, dass die Novellierung der GOÄ nicht direkt nach Inkrafttreten der GOZ in Angriff genommen werden soll. Der Vorschlag der Bundesärztekammer sei lückenlos durchkalkuliert und dem übergeordneten Prinzip des fairen Interessensausgleichs zwischen Patient und Arzt verpflichtet.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat erst am Freitag im Interview mit der "Ärzte Zeitung" offen gelassen, ob das Projekt einer GOÄ-Novelle noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden könne.

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Kommentare
Dr. Klaus Günterberg 28.06.201122:11 Uhr

DAS BUNDESMINISTERIUM VERZÖGERT AUS NACHVOLLZIEHBAREN GRÜNDEN. UNSERE STANDESVERTRETER ABER HABEN IHREN WICHTIGSTEN WÄHLERAUFTRTAG NICHT ERFÜLLT1

So schnell, wie sich der medizinische Fortschritt entwickelt, kann eine ärztliche Gebühren-ordnung nie dem aktuellen Stand und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Weil das schon den Vätern der Gebührenordnung bekannt war, haben sie sie entsprechend aufgebaut:

Auszug aus einer ärztlichen Rechnung:
Ziffer Bezeichnung Punkte Faktor Rechnungsbetrag
3 Eingehende Beratung 150 2,3 20,11€

? Da gibt es die ärztlichen Leistungen, die mit Punkten bewertet werden und so vergleichbar sind.
Und da gibt es neue ärztliche Leistungen, aus der der medizinischen Entwicklung heraus, die in der GOÄ noch nicht vorhanden sind. Weil eine solche Anpassung der GOÄ immer nur in Abständen geschehen kann, bietet die GOÄ (§ 6 Abs. 2) die Möglichkeit der Berechnung ana-loger Leistungen. Eine Überarbeitung der GOÄ, eine Anpassung an den Fortschritt, ist zuletzt 1996 erfolgt, sie ist überfällig.
? Da gibt es die Umstände und die außergewöhnlichen Umstände (besondere Zeiten, Arbeits-erschwernisse usw.), für die es die Steigerungsfaktoren gibt. Das scheint mir gut geregelt.
? Und da gibt es den Punktwert, der seit 1996 unverändert bei 5,83 Cent (11,40 Pfennig) liegt. Er ermöglicht eine Anpassung der Gebührenordnung an die Inflation, ohne dass gleich das Leistungsverzeichnis überarbeitet werden muss.

Mit der Hoheit des Gesetzgebers über die GOÄ sind die ärztlichen Leistungen zwischen Arzt und Patient – anders zwischen Kaufmann und Kunde - nicht verhandelbar, was den hilfesu-chenden und vom Arzt oft abhängigen Patienten schützt.
So hat die GOÄ m. E. eine noch immer sinnvolle Struktur, bedarf aber dringend der Überar-beitung:

Die Überarbeitung des Leistungsverzeichnisses, die Anpassung an den Fortschritt, ist kompli-ziert und langwierig, dennoch überfällig.

Die Anhebung des Punktwertes wäre einfach, ist ebenfalls überfällig. Man bedenke: Die 5,83 Cent (11,40 Pfennig) von 1996 haben heute eine Kaufkraft nur noch von 59 Prozent. Und man bedenke auch, dass das Honorar der Ärzte nicht deren Einkommen ist; zwischen Einnahmen und Einkommen liegen Kosten. So liegt der wahre Einkommensverlust der Ärzte bei zweifel-los gestiegenen Kosten noch weit unter diesem Wert von 59 Prozent.
Ärzte konnten schon in der Schule gut rechnen: Zwischen Einkommen und Lebensbedingun-gen gibt es einen ganz elementaren Zusammenhang, zwischen den Lebensbedingungen und dem Berufsweg ebenfalls. Wen wundert es da, dass inzwischen drei von zehn der hier ausge-bildeten Ärzte unser Land verlassen? Deutschland wird es sich wohl dauerhaft nicht leisten können, Fachleute, denen es die längste Ausbildung und das teuerste Studium finanziert hat, in dieser Größenordnung durch Abwanderung zu verlieren.

Wie oft sind seit 1996 die Diäten der Abgeordneten und die Bezüge der Beamten und der Ar-beitnehmer angehoben worden?? Wo in unserem Land gelten noch Preise von 1996??
Der Gesetzgeber weiß natürlich, dass ihn eine Anhebung des Punktwertes, die Anpassung der GOÄ an die Inflation, sofort über die Beihilfe-Leistungen für seine Beamten finanziell be-lastet, er hat sich ganz eindeutig für seine Finanzen und gegen die legitimen Interessen der Ärzte entschieden und den Punktwert seit 1996 unverändert gelassen. Offensichtlich verzögert er auch heute noch und mit allen Kräften die überfällige Anpassung der GOÄ. Soweit ist die Entwicklung verständlich, es steht der Gesetzgeber schließlich im Interessenkonflikt.

Hier muss man aber auch – leider - deutlich sagen, dass die gewählten Vertreter der Ärzte, die Vorstände und Mitglieder der Ärzte- und Bundesärztekammer(n), der kassenärztlichen Verei-nigungen und Bundesärztekammer, der ärztlichen Berufsverbände und der anderen Interes-senvertretungen der Ärzte, mögen sie in den vergangenen Jahren Verantwortung getragen haben oder heute tätig sein, in dieser elementaren Frage des ärzt

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