PKV
Aktuare für bessere Portabilität
KÖLN. Die PKV muss aus Sicht der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) die Mitgabe der Alterungsrückstellungen bei einem Anbieter-Wechsel verbessern. „Wir halten die gegenwärtige Regelung nicht für die bestmögliche“, so DAV-Vorstandsmitglied Roland Weber vor Journalisten in Köln.
Wenn Vollversicherte zu einem anderen Unternehmen wechseln, müssen sie die angesparten Alterungsrückstellungen ganz oder zumindest teilweise beim bisherigen Versicherer lassen. Das behindert den Wettbewerb innerhalb der PKV und bringt der Branche heftige Kritik von Verbraucherschützern und Politikern ein. Bislang hat sie sich aber allen Bestrebungen widersetzt, etwas zu ändern.
„Ich glaube, dass dieses Thema in Bewegung kommt“, betonte Weber, der auch Vorstand des PKV-Marktführers Debeka ist. Klar sei, dass das Idealmodell mit der Übertragung der individuellen, in die Zukunft berechneten Alterungsrückstellungen nicht umsetzbar ist. „Das ist in der Theorie gut, funktioniert aber in der Praxis nicht.“ Deshalb sei es nötig, verschiedene Alternativen durchzuspielen. Man müsse der Tatsache Rechnung tragen, dass vor allem die gesünderen Versicherten den Anbieter wechseln. Hier könnten Selektionsabschläge wirksam sein, erläuterte der Mathematiker. Auch sollten die Mittel aus dem Überzins – also die über den Rechnungszins hinaus erwirtschafteten Erträge, die bis zum Alter von 65 Jahren angespart werden – beim Anbieterwechsel mitgegeben werden. Bislang verbleiben sie beim Ursprungsunternehmen.
Laut Weber ist die Einführung der Portabilität auch für Bestandskunden vor allem ein juristisches Thema. Manche Experten halten einen rückwirkenden Eingriff in Verträge für verfassungswidrig. Das müsse aber nicht per sé der Fall sein, glaubt Weber. (iss)