PKV

Aktuare für bessere Portabilität

Veröffentlicht:

KÖLN. Die PKV muss aus Sicht der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) die Mitgabe der Alterungsrückstellungen bei einem Anbieter-Wechsel verbessern. „Wir halten die gegenwärtige Regelung nicht für die bestmögliche“, so DAV-Vorstandsmitglied Roland Weber vor Journalisten in Köln.

Wenn Vollversicherte zu einem anderen Unternehmen wechseln, müssen sie die angesparten Alterungsrückstellungen ganz oder zumindest teilweise beim bisherigen Versicherer lassen. Das behindert den Wettbewerb innerhalb der PKV und bringt der Branche heftige Kritik von Verbraucherschützern und Politikern ein. Bislang hat sie sich aber allen Bestrebungen widersetzt, etwas zu ändern.

„Ich glaube, dass dieses Thema in Bewegung kommt“, betonte Weber, der auch Vorstand des PKV-Marktführers Debeka ist. Klar sei, dass das Idealmodell mit der Übertragung der individuellen, in die Zukunft berechneten Alterungsrückstellungen nicht umsetzbar ist. „Das ist in der Theorie gut, funktioniert aber in der Praxis nicht.“ Deshalb sei es nötig, verschiedene Alternativen durchzuspielen. Man müsse der Tatsache Rechnung tragen, dass vor allem die gesünderen Versicherten den Anbieter wechseln. Hier könnten Selektionsabschläge wirksam sein, erläuterte der Mathematiker. Auch sollten die Mittel aus dem Überzins – also die über den Rechnungszins hinaus erwirtschafteten Erträge, die bis zum Alter von 65 Jahren angespart werden – beim Anbieterwechsel mitgegeben werden. Bislang verbleiben sie beim Ursprungsunternehmen.

Laut Weber ist die Einführung der Portabilität auch für Bestandskunden vor allem ein juristisches Thema. Manche Experten halten einen rückwirkenden Eingriff in Verträge für verfassungswidrig. Das müsse aber nicht per sé der Fall sein, glaubt Weber. (iss)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitsunfall: Was bei der Schmerzversorgung gilt

Landessozialgericht Potsdam

Erfundene GOÄ-Ziffer ist nicht berechnungsfähig

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Nutzen durch randomisierte Studie belegt

Qigong-Übungen senken erhöhten Blutdruck

Lesetipps
Tablette, auf der GLP-1 steht

© THIBNH / Generated with AI / Stock.adobe.com

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?

Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen