Tipps für die Abrechnung
Akupunktur über GKV - außer Spesen nichts gewesen?
Seit dem 1. Januar gehört die Akupunktur bei bestimmten Indikationen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Aufnahme der Leistung verbreitet jedoch nicht nur Freude unter den Ärzten, da sie mit vielen Unwägbarkeiten ausgestattet ist. Zudem ist fraglich, ob die Vergütung kostendeckend ist.