Alkohol: Blutentnahme bei Zustimmung rechtens

NEU-ISENBURG (maw). Veranlassen Verkehrspolizisten bei einem Volltrunkenen eine Blutentnahme, so reicht bei fehlender richterlicher Anordnung die Zustimmung des Betroffenen für die Rechtmäßigkeit aus.

Veröffentlicht:

Darauf weist die Deutsche Anwaltshotline mit Blick auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen hin.

Der Betrunkene müsse Sinn und Tragweite seiner Einwilligung hinreichend erfassen.

Az.: 1 Ss 82/11

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Kommentare
Olaf Grenzer 08.02.201217:48 Uhr

Ein Wunder ist geschehen

Dass Volltrunkene Sinn und Tragweite einer Entscheidung verstehen, kann ja für die Zukunft nur bedeuten, dass sie im juristischen Sinne auch voll schuldfähig sind.

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