Der Konkrete Fall

Allgefahrendeckung für Solarzellen nicht zum Nulltarif

Wer Sonnenenergie nutzen will, sollte den Versicherungsschutz nicht vergessen.

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Frage: Ich möchte eine Solaranlage auf meinem Hausdach installieren. Muss ich sie zusätzlich versichern?

Antwort: Ja, wenn im Schadenfall ein Anspruch auf Ersatz bestehen soll, ist das erforderlich. Entweder wird eine neue Police abgeschlossen oder die Anlage gegen eine Prämienerhöhung in einer bestehenden Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.

Die Wohngebäude-Police bietet aber keinen vollständigen Schutz. Sie deckt Feuer, Hagel und Leitungswasserschäden. Elementarschäden wie Schneedruck, Erdbeben oder Sturm sind nicht automatisch mitversichert. Sie müssen über eine Deckungserweiterung mit in die Versicherung eingebunden sein. Bei einem Diebstahl der Anlage besteht überhaupt kein Schutz.

"Der Deckungsumfang einer Photovoltaik-Versicherung ist durch die gängige Allgefahrendeckung deutlich umfangreicher als der einer Wohngebäudeversicherung", erläutert Ronald Pönisch von der Mannheimer Versicherung den Sachverhalt.

Versichert seien alle Schäden, die durch äußere Einwirkung auf die Anlage entstehen sofern sie nicht ausdrücklich aus der Police ausgeschlossen sind. Auch Elementarschäden wie Schneedruck und Überschwemmungen sind eingeschlossen.

Erdbeben sind dagegen nicht mitversichert, da es sich bei der Photovoltaik-Versicherung um eine Elektronikversicherung handelt. "In der Regel kann dieses Risiko aber über eine Deckungserweiterung eingeschlossen werden", sagt Pönisch.

Der Abschluss einer Photovoltaik-Versicherung ist sowohl für thermische Anlagen, als auch für Photovoltaik-Anlagen möglich. Die Höhe der Versicherungsprämie ist je nach Anbieter von der Fläche, Leistung und Qualität der Anlage abhängig. Private Nutzer einer Solaranlage können sie bei vielen Anbietern ab einem Jahresbeitrag von rund 70 Euro versichern. (lks)

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