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Geschlechtsumwandlung

Alte Vornamen bleiben im Handelsregister

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SCHLESWIG. Eine Geschäftsführerin hat nach einer Geschlechtsumwandlung keinen Anspruch darauf, dass die früheren männlichen Vornamen vollständig aus dem Handelsregister gelöscht werden. Einen entsprechenden Antrag hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zurückgewiesen.

Laut Gericht hatte die als Mann geborene Geschäftsführerin nach der Geschlechtsangleichung weibliche Vornamen erhalten und beantragt, den Namenswechsel im Handelsregister eintragen zu lassen. Die früheren Namen wurden aber nicht vollständig gelöscht.

Die Frau befürchtete Nachteile, weil entweder ein Geschäftsführerwechsel angenommen werden könnte oder sie in ihrer Intimsphäre bloßgestellt werde.Laut Gericht überwiegt das öffentliche Interesse an einem vollständigen Handelsregister gegenüber dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die früheren Namen seien nur noch in einem chronologischen Register-Auszug nachzulesen. Damals seien sie korrekt gewesen. Die Frau legte Beschwerde zum BGH ein. (dpa)

Az.: 2 W 25/14

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