Alterungsrückstellungen als pauschale Mitgift

KÖLN (iss). Die Deutsche Bank Research plädiert für ein neues Verfahren für die Mitgabe der Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung (PKV).

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Um Versicherten den Wechsel zwischen PKV-Unternehmen zu erleichtern, sollten Pauschalen gebildet werden, die sich nach dem Alter der Versicherten und der Versicherungsdauer richten, nicht aber nach dem individuellen Risiko, so die Volkswirte. Auf diese Weise ließe sich nach Einschätzung der Wissenschaftler weitgehend verhindern, dass ein Wechsel nur für junge und gesunde Kunden interessant ist. Genau das sei ein Manko der ab 01.01.2009 geltenden Wechselbedingungen in der PKV.

Die beste Methode zur Vermeidung einer Risikoentmischung wäre es zwar, jedem Versicherten seine individuellen Alterungsrückstellungen zuzuordnen. "Um den mitzugebenden Betrag festzulegen, müsste der Gesundheitszustand jedoch objektiv überprüfbar sein. Daran scheitert es (noch)", schreiben die Autoren Dieter Bräuninger und Dörte Heger. Die Ausführungen stützen sich zum Teil auf ein Konzept des Münchener Wirtschaftsforschungs-Instituts ifo.

Um die Pauschale berechnen zu können, müsste ihrer Einschätzung nach die Versicherungsprämie in drei Teile aufgegliedert werden: einen zur Abdeckung der kurzfristig zu erwartenden Gesundheitskosten, einen für die prognostizierten Gesundheitskosten bis zum Versicherungsende und einen Rententeil, mit dem zu starke Prämienerhöhungen im Alter vermieden werden.

"Die theoretische Eleganz solcher Modelle ist höher als die praktische Verwertbarkeit", sagt dazu Christian Weber, zweiter stellvertretender PKV-Verbandsdirektor. Wie viele andere Vorschläge zur Mitgabe der Alterungsrückstellungen sei auch dieser nur für Neukunden umsetzbar.

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