"Amerikanischer Briefkasten": Risiko beim Empfänger

GÖTTINGEN (pid). Wer einen auch für andere zugänglichen "amerikanischen Briefkasten" benutzt, hat selbst die Folgen zu tragen, wenn die für ihn bestimmte Post seinen Empfänger nicht erreicht.

Veröffentlicht:

Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Es wies damit die Klage einer Grundstückseigentümerin aus Hardegsen (Kreis Northeim) ab, die sich geweigert hatte, einen noch ausstehenden Erschließungsbeitrag zu zahlen.

Der Postbedienstete hatte, weil er die Adressatin nicht zuhause antraf, das Behördenschreiben in den an ihrer Pforte angebrachten Briefkasten gelegt. Nachdem nach vier Monaten noch keine Zahlung eingegangen war, schickte die Stadt ihr eine Mahnung.

Die Klägerin weigerte sich jedoch zu zahlen, weil sie den Bescheid nie erhalten habe und die Forderung inzwischen verjährt sei.

In ihrer Klage machte sie geltend, dass der zu ihrem Grundstück gehörende amerikanische Briefkasten auch von den anderen Hausbewohnern genutzt werde. Jeder von ihnen habe die Möglichkeit, eingeworfene Post zu entfernen. Wegen dieser Unsicherheiten hätte der Zusteller das Schreiben nicht dort hinein legen dürfen.

Das Gericht sah indes die Klägerin in der Pflicht. Diese sei bewusst das Risiko eingegangen, dass auch andere Menschen Zugriff auf ihre Post haben.

Az.: 3 A 164/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen

Lesetipps
Eine Frau streckt ihre Zunge heraus, man sieht ihre Zähne oben.

© vladimirfloyd / stock.adobe.com

Halitosis

Was hinter Mundgeruch stecken kann

Ein Arzt zieht eine Spritze mit dem Botolinumtoxin auf.

© REDPIXEL / stock.adobe.com

Karriere eines Nervengiftes

Wie gut hilft Botulinumtoxin gegen Nacken- und Gelenkschmerzen?