Angestellte Schweiz klagt gegen Merck Serono

ZÜRICH (cw). Die Arbeitnehmerorganisation "Angestellte Schweiz" nimmt die Umstrukturierung von Merck Serono in der Alpenrepublik zum Anlass, die Tragfähigkeit des dortigen "Mitwirkungsgesetzes" gerichtlich überprüfen zu lassen.

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Aus Sicht der Organisation sei es "inakzeptabel, dass das Management von Merck Serono im Konsultationsverfahren nicht auf die Vorschläge der Angestellten eingegangen ist. Das Resultat der Konsultation ist tief enttäuschend", teilte die Angestellte Schweiz am Dienstag mit.

Am gleichen Tag hatte Merck seine endgültigen Pläne für die schweizer Standorte bekannt gegeben. Demnach werden, wie bereits früher angekündigt, die beiden Standorte Genf und Coisins geschlossen, 580 Stellen gestrichen und 750 Stellen von Genf an andere Standorte verlagert.

Die Gespräche zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern, seien "eine Farce gewesen", kritisiert ein Sprecher der Angestellten Schweiz.

Die Vorschläge der Beschäftigten seien "überhaupt nicht aufgenommen worden". Der Sprecher wirft der Geschäftsleitung "Arroganz" vor.

Urteil bereits im Herbst?

Merck bestätigte in einer Mitteilung, dass sich die Vorschläge zum Erhalt des Standortes Genf "nicht mit der Absicht vereinbaren lassen, Doppelfunktionen abzubauen, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern". Daher habe man diese Vorschläge auch nicht berücksichtigen können.

Die Angestellte Schweiz hatte bereits während der Konsultationsphase eine Klage beim Arbeitsgericht Genf gegen Merck Serono eingereicht mit der Absicht, die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer feststellen zu lassen.

Das Unternehmen habe diese Rechte nicht nur aktuell bei den Gesprächen zum anstehenden Stellenabbau verletzt, sondern schon früher, indem, so der Vorwurf der Angestellten Schweiz, die Konstitution einer Mitarbeitervertretung nicht zugelassen wurde.

Auf die Umstrukturierung bei Merck Serono hat die Klage keinen unmittelbaren Einfluss.

Man wolle endlich einmal wissen, welche Geltung das seit rund einem Jahrzehnt in der Schweiz bestehende Mitwirkungsgesetz habe, oder ob es sich dabei nur um einen "zahnlosen Tiger" handele. Mit einem Urteil rechnet die Angestellte Schweiz noch im Herbst.

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