Anstellung kann nicht nachträglich genehmigt werden
KASSEL (juk). Ärzte, die einen Assistenten in der Praxis einstellen wollen, müssen dies vorher von der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigen lassen. Ausnahmen davon gibt es nicht. Darauf hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem Urteil hingewiesen.