Der Versicherungstipp

Anwalt bei Mediation ratsam

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Wollen Ärzte einen Streit nicht vor Gericht austragen, sondern bei einer Mediation den Konflikt beilegen, sollten sie einen Anwalt hinzuziehen. Sonst drohen ihnen Nachteile.

Sind sie rechtsschutzversichert, muss das Unternehmen in der Regel für die Kosten aufkommen.

"Kunden fast aller Rechtsschutzversicherer haben einen Anspruch auf Kostenübernahme", sagt der Fachanwalt für Versicherungsrecht Joachim Cornelius-Winkler, darauf würden die Unternehmen aber nicht hinweisen.

Die Mediation ist eine außergerichtliche Schlichtung, bei der ein unbeteiligter Dritter versucht, den Konflikt zwischen den streitenden Parteien beizulegen. Der Mediator sollte unabhängig und nicht vom Versicherer gestellt sein, so Cornelius-Winkler.

Akzeptieren Ärzte den Schlichtungsspruch, verzichten sie möglicherweise auf Rechte - und haben Nachteile, weil ihnen das nicht bewusst ist. Ein Anwalt kann dem vorbeugen.

Ein weiterer Vorteil: Macht der Jurist einen Fehler, und sein Mandant wird deshalb über den Tisch gezogen, kann der Anwalt in die Verantwortung genommen werden. Mediatoren haften dagegen nicht für ihre Entscheidung. (akr)

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