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Privatrezept per App

Apotheker verklagt TeleClinic

Rezept-Zuweisung nach Videosprechstunde? Ein Apotheker aus Miltenberg will Geschäftspraktiken der TeleClinic gerichtlich unterbinden lassen. Das Münchener Start-up kontert, der Vorwurf sei haltlos.

Von Christoph Winnat Veröffentlicht:

Miltenberg/München. Die Übernahme des Münchener Videosprechstundenanbieters TeleClinic GmbH durch den DocMorris-Mutterkonzern Zur Rose AG hat in der Apothekerschaft für erhebliche Unruhe gesorgt.

Die absehbare Einführung des elektronischen Rezepts in die gesetzliche Regelversorgung – laut Patientendatenschutzgesetz bis spätestens Anfang 2022 – nährt in der Branche ohnehin schon unliebsame Zuweisungsphantasien: zugunsten des Versandhandels an der Ladentheke vorbei.

Und zunächst schien der TeleClinic-Deal derlei Befürchtungen auch umgehend zu bestätigen. Das Unternehmen arbeitet mit einem eigenen elektronischen (Privat)Rezept, das vom Patienten an eine Apotheke seiner Wahl gesendet werden kann.

Nachdem nun aber TeleClinic mit DocMorris, gleichsam dem Erbfeind der hiesigen Apothekerschaft, unter einem Konzerndach vereinigt ist, kündigte der bisherige Technikpartner für den Rezeptversand an die Offizin-Apotheken, die DAN Netzwerk Deutscher Apotheker GmbH, die Zusammenarbeit mit TeleClinic auf. Die Firma gehört zum Deutschen Apotheker Verlag.

Eilverfahren auf Unterlassung

Danach konnten TeleClinic-App-Nutzer ihre Rezepte nur noch an die in Ostfildern ansässige Versandapotheke Mache schicken, die eine separate Kooperation mit TeleClinic vereinbart hatte.

Ein junger Apotheker aus dem unterfränkischen Miltenberg, witterte in dieser nunmehr exklusiv erscheinenden Verordner-Abgabe-Beziehung eine unzulässige Rezeptzuweisung und strengt im Eilverfahren eine Unterlassungsverfügung gegen die TeleClinic an. Wie der genossenschaftliche Essener Pharmagroßhändler Noweda, der den Apotheker vor Gericht unterstützt, am Freitag mitteilte, habe TeleClinic auf eine zuvor ergangene Abmahnung nicht reagiert. Am 13. Oktober werde der Antrag des Apothekers beim Amtsgericht München mündlich verhandelt.

Anwaltlich vertreten, heißt es, werde der Apotheker „im Auftrag der Noweda“ von dem Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der sich unter anderem auf Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen spezialisiert hat.

TeleClinic: „Fristgerecht reagiert“

Konkret fordere Douglas, die TeleClinic habe „Online-Sprechstunden mit Vergabe apothekenpflichtiger Rezepte“ zu unterlassen, „sofern keine Möglichkeit für jede niedergelassene Apotheke in Deutschland besteht, diese Verschreibung auch tatsächlich einzulösen“.

Zudem müsse der Telemed-Anbieter in der Bewerbung seines Angebots „transparent vermitteln, dass die verschriebenen Arzneimittel selbst zu bezahlen sind“. Auch dies sei bisher nicht ausreichend deutlich.

Katharina Jünger, Gründerin und Geschäftsführerin der TeleClinic, erklärte auf Nachfrage, ihr sei bislang keine Klage bekannt. Auch sehe sie keinen Anlass dazu, da man auf die Abmahnung des Apothekers „fristgerecht reagiert“ habe. Gegenteilige Behauptungen seien falsch.

Das Unternehmen habe, versichert Jünger, binnen kürzester Zeit ein eigenes Portal für den Versand der Privatrezepte per App auf die Beine gestellt, mit dem bundesweit 97 Prozent aller Offizin-Apotheken zu erreichen seien.

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