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Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Approbationsordnung: Ist es endlich soweit?

Die im „Masterplan Medizinstudium 2020“ angestrebte Reform des Studiums inklusive einer neuen Approbationsordnung kommt seit Jahren nicht entscheidend voran. Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland schöpft nach dem Besuch des Deutschen Ärztetags in Hannover allerdings wieder Hoffnung.

Yamina ProbstVon Yamina Probst und Marco KnechtMarco Knecht Veröffentlicht:
Die im „Masterplan Medizinstudium 2020“ zusammengefassten politischen Reformbestrebungen wirken mittlerweile eher wie Karteileichen.

Die im „Masterplan Medizinstudium 2020“ zusammengefassten politischen Reformbestrebungen wirken mittlerweile eher wie Karteileichen.

© Sebastian Gollnow / dpa

Vom 12. bis 15. Mai haben sich mehrere hundert Ärztinnen und Ärzte in Hannover zusammengefunden, um sich gemeinsam am 130. Deutschen Ärztetag über Gesundheits-, Berufs- & Standespolitik auszutauschen und Beschlüsse darüber zu fassen. Wie jedes Jahr durften wir als studentische Delegation der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) diesem Ereignis beiwohnen, um in die ärztliche Selbstverwaltung zu schnuppern und für studentische Themen einzustehen.

Ein relevantes Thema für die deutschen Medizinstudierenden stellt dabei die Approbationsordnung (ÄApprO) dar, die auch neben Themen wie der Suchtprävention, der GKV-Finanzierung, dem Primärarztsystem oder der Notfallreform besprochen wurde.

Fatale Kluft zwischen Ausbildung und Realität

Die aktuell gültige ÄApprO ist bereits 2002 in Kraft getreten und seitdem nicht mehr wegweisend geändert worden. Rechtliche Vorgaben haben infolgedessen bisher nicht mit den rasanten Weiterentwicklungen der Realität Schritt gehalten, sondern haben sich abhängen lassen. Zwischen Ausbildung und Realität hat sich eine fatale Kluft aufgetan.

Diese Beobachtung führte bereits 2015 zu ersten politischen Bestrebungen, das Medizinstudium zu reformieren, die im „Masterplan Medizinstudium 2020“ zusammengefasst wurden. Seitdem jedoch stagniert der Reformprozess – ein Beschluss wurde bisher nicht gefasst. 2023 wurde ein neuer Entwurf für eine Approbationsordnung entwickelt, die einen deutlichen Fortschritt zur Version aus 2002 darstellt und Grundlage der Diskussion auf dem Ärztetag war.

Mit einem Verabschieden des Referentenentwurfes aus 2023 würde sich im Medizinstudium einiges verbessern:

Durch ein sogenanntes Z-Curriculum würden vorklinische Grundlagen und klinische Lehrinhalte Hand in Hand gelehrt werden. In der Folge könnten bereits in den ersten Jahren des Studiums Krankheitsbilder thematisiert und Grundlagenwissenschaft nachhaltiger auf ihren klinischen Nutzen vermittelt werden.

Wissenschaftliches Arbeiten würde longitudinal Teil des Studiums werden, wodurch wissenschaftliche Kompetenzen steigen würden und die Promotionsarbeit – anders als es bei vielen aktuelle Realität ist – nicht den ersten Kontakt mit der Forschungswelt darstellen würde.

Praktische Fertigkeiten würden an Stellenwert ebenfalls zunehmen und in Famulatur- bzw. PJ-Reife-OSCE‘s (Objective Structured Clinical Examinations) trainiert und systematisch geprüft werden.

Über ein Kern- und Wahlcurriculum könnten Studierende eigene Schwerpunkte bereits vom ersten Semester an setzen.

In ihrer Rede auf dem Ärztetag in Hannover hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ihre Unterstützung für die Verabschiedung des Referentenentwurfs aus 2023 zur Approbationsordnung noch in dieser Legislatur angekündigt und gleichzeitig die gemeinsame Arbeit mit der Bundesvertretung für Medizinstudierenden hervorgehoben.

Wir freuen uns sehr, dass unser Austausch hier überzeugt hat und wir auf die Unterstützung aus der Politik setzen können. Wir blicken zuversichtlich auf die Umsetzung! Natürlich muss betont werden, dass eine einmalige Änderung nicht ausreichend sein kann und das Studium mitsamt Curriculum und Approbationsordnung in den kommenden Jahren weiter kontinuierlich evaluiert werden sollte. Wir leben in einer sich schnell ändernden Welt – die Medizin ist hiervon nicht ausgenommen. Die Ausbildungsordnung künftiger Ärzt*innen darf nie wieder zu einem Relikt der Vergangenheit werden.

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