MTA-Reform-Gesetz
Arbeit in Impfzentren bleibt für Ärzte abgabenfrei
Hilft ein Arzt im Impfzentrum mit, muss er keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Bei arbeitslosen Medizinern kann sich die Tätigkeit allerdings auf das Arbeitslosengeld auswirken.