Arbeitsgericht bestätigt hessische Klinik-Fusion

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ERFURT (mwo). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Privatisierung der hessischen Universitätskliniken Marburg und Gießen bestätigt. Den Arbeitnehmern stand kein Widerspruchsrecht gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die Rhön-Kliniken zu.

Normalerweise können Arbeitnehmer dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Eigentümer widersprechen. Nach dem Erfurter Grundsatzurteil gilt dies aber nicht bei Privatisierungen kraft Gesetzes. Der damit verbundene Eingriff in die Rechte der Arbeitnehmer sei zulässig, wenn die Privatisierung "durch Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird.

Az.: 8 AZR 660/07

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