Arbeitsverträge können formlos verlängert werden
ERFURT (mwo). Niedergelassene Ärzte, die ein befristetes Arbeitsverhältnis mit ihrer Mitarbeiterin verlängern wollen, können dies pragmatisch handhaben. Es reicht aus, wenn die Angestellte das schriftliche Verlängerungsangebot des Arbeitgebers unterschreibt. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.