Nicht rückwirkend
Arbeitszimmer im Haus - Absetzbarkeit beachten
STUTTGART (mwo). Der steuerliche Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer greift nicht rückwirkend für ein bereits mit bestandskräftigem Bescheid abgeschlossenes Steuerjahr.
Veröffentlicht:Die gesetzliche Rückwirkung von 2007 an ist bei bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden schlicht nicht anwendbar, heißt es in einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart.
Az.: 3 K 149/12