Direkt zum Inhaltsbereich

Nicht rückwirkend

Arbeitszimmer im Haus - Absetzbarkeit beachten

STUTTGART (mwo). Der steuerliche Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer greift nicht rückwirkend für ein bereits mit bestandskräftigem Bescheid abgeschlossenes Steuerjahr.

Veröffentlicht:

Die gesetzliche Rückwirkung von 2007 an ist bei bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden schlicht nicht anwendbar, heißt es in einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart.

Az.: 3 K 149/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Disposition Effect und Co

Börse: Das sind typische Anleger-Fehler

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wann sich Weltraum-Investments lohnen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Retrospektive Kohortenstudie

Gesundheits-Check-up: Was bringt die Prüfung auf Herz und Nieren?

Lesetipps
Tastatur mit Rollstuhlsymbol

© Markus Mainka / Shotshop / picture alliance

Barrierefreiheit ist Pflicht

So wird Ihre Praxiswebseite barrierefrei