Direkt zum Inhaltsbereich

Nicht rückwirkend

Arbeitszimmer im Haus - Absetzbarkeit beachten

STUTTGART (mwo). Der steuerliche Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer greift nicht rückwirkend für ein bereits mit bestandskräftigem Bescheid abgeschlossenes Steuerjahr.

Veröffentlicht:

Die gesetzliche Rückwirkung von 2007 an ist bei bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden schlicht nicht anwendbar, heißt es in einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart.

Az.: 3 K 149/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Depots resilienter aufstellen

Aktienmarkt: Breite Streuung gegen gestörte Lieferketten

Geld und Vermögen

Medizinische Innovationen – auch ein Fall für die Geldanlage

Kooperation | In Kooperation mit: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Was wir aus unseren Fehlern gelernt haben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Frau liegt entspannt vor dem Meer in einer Hängematte.

© Peera_Sathawirawong / Getty Images / iStockphoto (Symbolbild mit Fotomodell(en))

Dritthäufigste Reiseerkrankung

Reisedermatosen: Wie vorgehen bei den drei häufigsten Tropenparasiten?