Direkt zum Inhaltsbereich

Bundesfinanzhof

Arbeitszimmer leichter für die Steuer nutzbar

Das Arbeitszimmer erlebt als Steuersparmöglichkeit derzeit ein Comeback. Der BFH hat den Spielraum nochmals erweitert.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Ärzte, die im Ruhestand noch einer Nebentätigkeit als Gutachter nachgehen wollen, haben künftig bessere Aussicht auf einen umfassenden Steuerabzug für ihr Arbeitszimmer.

Nach einem aktuell veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München darf das Arbeitszimmer auch im Keller liegen. Die Deckelung der Kosten auf 1250 Euro pro Jahr greift in der Regel nicht.

In dem Fall war es ein Ingenieur, der sich für eine selbstständige Gutachtertätigkeit nach Pensionierung einen Raum im Keller hergerichtet hatte.

Mit dem Fiskus stritt er, ob und in welcher Höhe er anteilige Hauskosten als Betriebsausgaben geltend machen kann.

Der BFH stellte klar, dass das Finanzamt auch ein Arbeitszimmer im Keller anerkennen muss, wenn es nach seiner "baulichen Beschaffenheit" Wohnräumen vergleichbar ist.

Insbesondere müsse der Kellerraum Fenster und eine Heizung sowie vergleichbare Boden- und Wandbeläge haben.

Bei der Berechnung der Gesamtfläche als Ausgangspunkt für den betrieblichen Kostenanteil seien dann auch nur solche Räume einzubeziehen, die "zum dauernden Aufenthalt von Menschen tatsächlich geeignet und bestimmt" sind.

Auch in der Frage der Deckelung der Kosten auf 1250 Euro pro Jahr hatte der Ingenieur Erfolg. Laut Gesetz greift diese Deckelung nicht, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ausmacht.

Das Finanzamt hatte argumentiert, das sei hier nicht der Fall, weil die Einkünfte aus selbstständiger Gutachtertätigkeit gegenüber den Pensionen des Ingenieurs unbedeutend gewesen seien.

Doch wie der BFH entschied, sind Pensionen und Kapitaleinkünfte nicht zu berücksichtigen. Entscheidend seien nur Einkünfte, die aktuell eine berufliche Tätigkeit erfordern. Dies sei hier die selbstständige Gutachtertätigkeit gewesen. (mwo)

Az.: VIII R 3/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wann sich Weltraum-Investments lohnen

Deutsche Apother- und Ärztebank

Apobank vereint Kreditkarte und Organspendeausweis

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Lesetipps
Es muss nicht immer die ganze Packung sein. Bei Abklingen der Symptome reicht oft eine kürzere Dauer der Antibiotikatherapie.

© umang / stock.adobe.com

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann

Ab in den Urlaub! Doch vorher sollte je nach Reiseziel der Impfstatus hinsichtlich Hepatitis A gecheckt werden.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Virushepatitis im Urlaub

Hepatitis auf Reisen: Wie schützen und wen?

Mehrere Menschen im Gespräch

© Jacob Lund / stock.adobe.com

Wohlbefinden stärken

Wie sich psychische Erkrankungen im Praxisteam vorbeugen lassen