Arzt-Software braucht keinen Änderungsschutz
HAMM (juk). Die Dokumentation jeder Behandlung ist sehr wichtig - auch um sich vor Vorwürfen von Patienten zu schützen, die wegen angeblicher Behandlungsfehler vors Gericht ziehen. Für die Dokumentation können Ärzte auch eine EDV benutzen, die nicht gegen nachträgliche Veränderungen gesichert ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden.