Arzthaftung bei Aufklärung eingeschränkt

KOBLENZ (dpa). Patienten müssen nachfragen, wenn sie die medizinische Aufklärung ihres Arztes vor einem Eingriff nicht verstanden haben. Anderenfalls kann der Arzt nicht ohne weiteres haftbar gemacht werden.

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Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Beschluss. Vielmehr müssten Anhaltspunkte dafür vorgelegen haben, dass der Patient mit der Aufklärung überfordert war.

Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Schadenersatzklage einer Patientin ab. Nach Ansicht der Klägerin war ihr Einverständnis in eine Operation nicht wirksam, da sie die Aufklärung nicht verstanden habe.

Das OLG ließ dieses Argument aber nicht gelten: Selbst wenn diese Behauptung zuträfe, hätte die Patientin nachfragen müssen, meinten die Richter.

Ist dies nicht der Fall, müsse der Arzt das Aufklärungsgespräch weder intensivieren noch wiederholen.

Az.: 5 U 713/11

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