Auch Nordrheins Kammer setzt auf Einkommensbeleg
Als letzte Ärztekammer koppelt auch Nordrhein künftig die Beitragshöhe für Ärzte an deren reales Jahreseinkommen.
Als letzte Ärztekammer koppelt auch Nordrhein künftig die Beitragshöhe für Ärzte an deren reales Jahreseinkommen.
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